Solange die Schweiz gegenüber dem Ausland an der Unterscheidung zwischen Betrug und schwerer Hinterziehung festgehalten habe, habe man nicht über die Aufhebung im Inland diskutieren können, sagte Widmer-Schlumpf in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag».
Aber «jetzt, da die Unterscheidung gegenüber dem Ausland aufgehoben ist, ist die Zeit gekommen, auch im Inland darüber zu reden».
Es sei aber völlig offen, wie diese Neuerung umgesetzt werden könnte. Zum Beispiel könnten alle Steuerdelikte dem Strafrecht unterstellt werden, wobei fahrlässige Fälle straflos blieben. Oder es könnten nur die schweren Fälle dem Strafrecht unterstellt werden, sagte Widmer-Schlumpf weiter.
Hürden herabsetzen
Bereits heute erlaube es das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer der eidg.
Laut Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist die Art der Umsetzung offen. (Archivbild) /


Steuerverwaltung, bei schweren Steuerwiderhandlungen die Herausgaben von Bankinformationen zu erzwingen. Doch diese Bestimmung betreffe in erster Linie die direkte Bundessteuer.
Es sei durchaus denkbar, diese Hürden herabzusetzen, damit auch kantonale Steuerbehörden solche Verfahren eröffnen könnten. Ein fahrlässiges Versehen sollte laut Widmer-Schlumpf aber nicht verfolgt werden.
Anders sei dies, wenn jemand Beträge nicht angebe, auf denen er hohe Erträge erwirtschafte. Im Staatsvertrag mit den USA im Fall UBS haben man für grobe Fälle eine Schwelle von 100'000 Franken Jahresertrag angenommen.
Bereits anfangs letzter Woche hat sich der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, Christian Wanner, dafür ausgesprochen, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung auch im Inland fallen zu lassen.