In dem Fall ging es um die Frage, ob Anleger, die in der Madoff-Pleite mit den Fonds LuxInvest und LuxAlpha insgesamt bis zu 1,7 Mrd. Dollar verloren haben, von UBS Schadenersatz fordern können. UBS hatte die Fonds nicht verwaltet, war aber als Depotbank und für administrative Aufgaben wie etwa die Berechnung des inneren Wertes zuständig.
Die Fonds waren 2002 und 2004 speziell eingerichtet worden, um reichen Investoren Anlagen bei dem inzwischen wegen Betrug verurteilten Bernard Madoff zu ermöglichen.
Die UBS hat ihre Pflichten nicht schwerwiegend verletzt
Die Kläger - vielfach reiche Franzosen - vertraten die Auffassung, die UBS habe als Depotbank ihre Pflichten vernachlässigt und sei deshalb schadenersatzpflichtig.
Die UBS hatte wiederholt betont, sie habe die Fonds nie als Anlage empfohlen.
Die Klage gegen die UBS in Luxemburg wurde abgewiesen. /


In einer Untersuchung war die Luxemburger Finanzmarktaufsicht bereits zum Schluss gekommen, die UBS habe ihre Pflichten nicht schwerwiegend verletzt.
Die UBS begrüsste den Entscheid des Luxemburger Gerichts. Zur Frage, ob die UBS weitere Gerichtsfälle erwarteten, wollte sich eine UBS-Sprecherin nicht äussern. Die Bank betonte einmal mehr, dass sie selbst keine Anlagen bei Madoff hatte. Wohl gebe es aber Kunden, die für ihre Madoff-Investments die UBS als Depotbank gewählt hätten.