Die Eidgenossenschaft wird nur bezahlen, wenn die SBB und die SBB-Pensionskasse auf sämtliche weiteren Forderungen gegenüber dem Bund verzichten, wie das Eidg. Finanzdepartement EFD mitteilte.
Dies hat der SBB-Verwaltungsrat zugesichert. Die eigenen Sanierungsanstrengungen laufen bereits. So hat die SBB auf Anfang 2010 knapp eine Milliarde Franken eingeschossen. Bis zum Erreichen des Deckungsgrads von 100 Prozent trägt die SBB zusätzliche Arbeitgeberbeiträge von 2 bis 2,5 Prozent.
Erhöhung des Rentenalters
Die Versicherten müssen ihrerseits eine Erhöhung des Rentenalters von 63,5 auf 65 Jahre und ebenfalls Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent hinnehmen.
Ihre Altersguthaben wurden zudem 2009 nicht verzinst.
Bundesrat bestätigt SBB-Sanierungskonzept. /


Ab 2010 sollen sie nur noch mit dem BVG-Mindestsinzssatz verzinst werden, so lange der Deckungsgrad noch nicht 107,5 Prozent beträgt. Auch die Rentner müssen ihren Beitrag leisten. Bis 2019 erhalten sie keinen Teuerungsausgleich.
Die Pensionskasse der SBB befindet sich seit mehreren Jahren in Unterdeckung. Sie leidet vor allem unter einem ungünstigen Verhältnis zwischen Aktiven und Rentenbezügern. Ende 2009 belief sich die Unterdeckung auf rund 2,2 Milliarden Franken. Dies entsprach einem Deckungsgrad von 84,4 Prozent.