Die Islamische Republik Iran hatte die Schweiz in einem Betrugsverfahren 2006 um Rechtshilfe ersucht. Ein portugiesischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie heute auf Zypern lebt, soll von der staatlichen iranischen Beschaffungsbehörde 120 Millionen Dollar für den Ankauf eines Airbus erhalten haben.
Das Geld hat er nach Angaben im iranischen Gesuch in die eigene Tasche gesteckt und zur Zahlung von Bestechungsgeldern verwendet. Die Mittel seien über verschiedene Konten transferiert und teilweise an seine Familienangehörigen überwiesen worden.
Unterlagen zu Bankkonten
Ersucht wurde die Schweiz um Unterlagen zu Bankkonten der Betroffenen, sowie die Sperrung der Konten.
Keine Rechtshilfe der Schweiz an Iran: Präsident Mahmud Ahmadinedschad. /


Die Bundesanwaltschaft stimmte der Rechtshilfe 2009 grundsätzlich zu, überliess es aber dem Bundesamt für Justiz (BJ), vom Iran zuvor allenfalls noch verschiedene Garantieerklärungen einzufordern.
Das BJ erstellte in der Folge einen Forderungskatalog. Der Iran sollte zusichern, die physische und psychische Integrität allenfalls festgenommener Personen zu gewährleisten. Zudem dürften weder Körperstrafen noch die Todesstrafe verhängt oder ein Sondergericht eingesetzt werden.
Im Strafverfahren seien Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte der Angeklagten zu wahren. Schweizer Vertreter sollten sie zudem jederzeit besuchen können. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Portugiesen und seiner Familie nun gutgeheissen und die Leistung von Rechtshilfe kategorisch untersagt.