Der Text liegt der Nachrichtenagentur SDA vor. Der Zivilprozess soll am kommenden Donnerstag stattfinden.
Hannibal Gaddafi hatte im vergangenen Dezember eine Zivilklage wegen Verletzung seines Persönlichkeitsschutzes eingereicht und 100'000 Franken Entschädigung gefordert.
Er klagte gegen den Kanton Genf, die Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève» sowie einen Journalisten der Zeitung wegen der Veröffentlichung seiner Polizeifotos am 4. September 2009.
Der Kanton Genf hatte seinerseits Klage gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht.
Genf bedauert Veröffentlichung
In seiner Eingabe vom Dienstag schreibt der Kanton Genf, es sei «höchst bedauerlich», dass die Fotografien des Klägers Hannibal Gaddafi in der «Tribune de Genève» veröffentlicht wurden. Bei der Person, welche die Fotos herausgegeben habe, handle es sich wahrscheinlich um einen Angestellten des Kantons Genf, der das Amtsgeheimnis verletzt habe.
Der Kanton Genf beantragt beim Gericht eine «angemessene Entschädigung» Hannibal Gaddafis. Der Kanton wolle sich nicht seiner Verantwortung entziehen, die entscheidende Rolle habe jedoch die Zeitung gespielt, alleine über die Veröffentlichung entschieden habe.
Das Gericht solle festlegen, wie die Entschädigung an Hannibal Gaddafi zwischen der «Tribune de Genève» und dem Kanton aufzuteilen sei.
Die Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats, Christa Markwalder, sagte in der Sendung «10 vor 10», der Kanton Genf sei damit einen Schritt in die richtige Richtung gegangen.