Zwischen 2000 und 3000 Personen - die meisten im Alter von 17 bis 23 Jahren - nahmen in den letzten Jahren am sogenannten «Harassenlauf» teil: Sie liefen Bier trinkend und Harassen tragend eine rund einstündige Strecke von Reinach nach Münchenstein.
Am Zielort, im Freizeitpark «Grün 80», lagen die Bierläufer meistens betrunken auf den Wiesen, in unmittelbarer Nähe von spielenden Kindern. Der Anlass ist seit Jahren den Behörden der Gemeinden Reinach und Münchenstein und der Baselbieter Polizeidirektorin ein Dorn im Auge.
Veranstalter müssen Abfallcontainer und Toiletten organisieren
Die beiden betroffenen Gemeinden änderten die Polizeigesetze und erliessen eine «Lex Harassenlauf». Anlässe mit mehr als 200 Personen sind bewilligungspflichtig geworden.
Im September forderten die Behörden die Teilnehmer zudem auf, eine Bewilligung für den Anlass einzuholen. Der Veranstalter müssten Abfallcontainer und Toiletten zur Verfügung stellen und einen Sicherheitsdienst aufbieten.
Harassenläufer werden auf Polizei treffen
Bereits bei der Bekanntgabe dieser Auflage war aber abzusehen, dass sich kein Organisator melden würde. Denn der «Harassenlauf» kennt keinen Veranstalter; vielmehr versammelten sich die Jugendlichen bisher spontan in Reinach. Inzwischen wurde auch ein Alkoholkonsumverbot erlassen und Bussen angedroht.
Die jungen Teilnehmer reagierten vor allem in Internetforen.
Alkohol in riesigen Mengen: Der Harassenlauf am 1. Mai soll verhindert werden. /


Es gab Aufrufe, trotzdem an der Tradition festzuhalten und den 17. «Harassenlauf» zu absolvieren. Andere schlugen eine Routenänderung oder eine Verschiebung des Anlasses auf einen anderen Tag vor. Rowdys bekundeten, keine Angst vor der Polizei zu haben. «Jetzt gehen wir erst recht», heisst es etwa in einem Interneteintrag.
Abzusehen ist, dass mehrere hundert Personen am 1. Mai nach Reinach gehen und dort auf ein grosses Polizeiaufgebot treffen werden. Die Sicherheitsdirektion will zwar über polizeiliche Massnahmen nicht informieren. Es muss aber mit dem Aufgebot des Polizeikonkordats der Nordwestschweiz gerechnet werden.