Nach dem Willen der CVP sollen sämtliche Vergütungen über drei Millionen rechtlich als Gewinnverteilung behandelt werden - so wie heute die sogenannten Tantiemen. Dies hätte zur Folge, dass Unternehmen Boni über drei Millionen nicht mehr steuerlich abziehen könnten, sagte CVP-Finanzspezialist Pirmin Bischof (SO) vor den Medien in Bern.
Übervergütungen könnten so nur noch beschlossen werden, wenn ein Unternehmen vorweg die nötigen Reserven gebildet hätte. Zudem müssten Boni rückerstattet werden, wenn sie nicht nach diesen Regeln ausgeschüttet worden seien.
Der Vorschlag gleicht jenem von SP-Ständerätin Anita Fetz. Auch sie möchte erreichen, dass Unternehmen Vergütungen über einer bestimmten Grenze nicht von den Steuern abziehen können. Fetz möchte dies aber mit einer neuen Regelung erreichen, wonach solche Vergütungen nur teilweise als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten.
«Too big to fail»-Problematik
Die CVP hat auch Stellung bezogen zur «Too big to fail»-Problematik.
Die CVP macht sich für eine strengere Boni-Regelung stark. /


Sie spricht sich - wie die Expertenkommission des Bundesrates - für strengere Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen aus.
Anders als die Expertenkommission nennt die CVP jedoch bereits Zahlen: Sie fordert Eigenmittel in der Höhe zwischen 5 und 10 Prozent. 10 Prozent fordert auch der Gewerkschaftsbund.
Im Unterschied zur Expertenkommission fordert die CVP darüber hinaus, dass auch die Schweiz die Einführung einer Bankensteuer prüft, als Abgeltung der impliziten Staatsgarantie.
Merz erntete Kritik
Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte sich am Wochenende gegen diese Massnahme ausgesprochen, die derzeit in verschiedenen Staaten diskutiert wird. Dafür hatte er Kritik geerntet.
Auch die CVP war von Merz' Auftritt nicht begeistert. «Wir teilen seine Auffassung nicht», sagte Bischof. Wenn andere eine solche Abgabe einführten, müsse die Schweiz mitziehen.