In der Nutzungsplanung seien die Stationen der neuen Seilbahn, der Erschliessungskorridor, die Zonen fürs Parkieren, die Freizeitnutzung sowie die Verkehrsmassnahmen festgehalten, wie das Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn mitteilte.
Nicht mehr im Nutzungsplan enthalten sind hingegen die von der Seilbahn Weissenstein AG geforderten Freizeitanlagen in Form einer Rodelbahn und einer Tubing-Anlage. Diese wurden bereits im Juni 2008 vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gestrichen.
Die Einsprecher können nun während 10 Tagen den Entscheid des Regierungsrat mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht anfechten. 23 Einsprachen hatten Mitglieder des Vereins Pro Sesseli eingereicht, der sich gegen den Ersatz der historischen Sesselbahn wehrt.
Die Solothurner Regierung genehmigt die Nutzungsplanung für Weissenstein. /

UVEK genehmigte Richtplan
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte Mitte März den Richtplan für das Freizeit- und Erholungsgebiet Weissenstein genehmigt. Die historische Sesselbahn hat ihren Betrieb im November 2009 eingestellt.
Die Betreiberin Seilbahn Weissenstein AG will sie mit einer modernen Gondelbahn ersetzen. Dagegen wehrt sich neben dem Verein «Pro Sesseli» der Schweizer Heimatschutz (SHS). Über das Gesuch für die Gondelbahn entscheidet das Bundesamt für Verkehr.