Als Reaktion auf die Finanzkrise hatte das Parlament damals im Eilverfahren beschlossen, fortan Bankeinlagen bis 100'000 Franken zu schützen. Im Falle eines Konkurses werden diese Guthaben sofort aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Bank ausbezahlt. Vorher hatten lediglich Guthaben in der Höhe von 30'000 Franken das Konkursprivileg genossen.
Die neue Regel will der Bundesrat nun im Bankengesetz verankern. Damit es zwischen dem Auslaufen des bis Ende 2010 befristeten Beschlusses und dem Inkrafttreten der definitiven Gesetzesrevision nicht zu einer Lücke kommt, will der Bundesrat die Befristung um höchstens ein Jahr verlängern.
Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zum verbesserten Einlegerschutz. /


Bis dahin sollte die Gesetzesänderung vom Parlament verabschiedet sein.
Neue Systemänderung stiess auf Ablehnung
Wie im März angekündigt verzichtet der Bundesrat auf eine grundsätzliche Systemänderung im Einlegerschutz. Seine Vorschläge für ein neues Sicherungssystem mit einer Bundesgarantie waren in der Vernehmlassung auf Ablehnung gestossen. Es sei nicht sinnvoll, den funktionierenden sich selbst regulierenden Einlegerschutz zu verstaatlichen, befand die Mehrheit der Befragten.
Der Bundesrat nahm deshalb nur die unumstrittenen Änderungen in die Botschaft auf. Neben der Erhöhung des geschützten Maximalbetrags auf 100'000 Franken ist dies etwa die Verpflichtung der Banken, für ihre privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz gelegene Aktiven im Umfang von 125 Prozent zu halten.