Insbesondere gab der Nationalrat sein Ansinnen auf, Unternehmen mit hohem Stromverbrauch zu entlasten. Noch in der Wintersession hatte er beschlossen, grossen Stromkonsumenten den Zuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ganz oder teilweise zurückzuerstatten, was der Ständerat aber ablehnte.
Vergeblich machte sich eine bürgerliche Minderheit weiterhin für die Lösung stark. Es gehe um die Wettbewerbsfähigkeit einiger wichtiger Betriebe und damit letztlich um Arbeitsplätze, sagte Werner Messmer (FDP/TG). Kommissionssprecher Sep Cathomas (CVP/GR) wies dagegen darauf hin, dass damit falsche Anreize geschaffen würden.
Abgabe soll angehoben werden
Zudem bestehe die Gefahr, dass die gesamten Zusatzeinnahmen, welche durch die Erhöhung der KEV-Abgabe anfallen, für Rückerstattungen aufgebraucht würden.
Das Wasserrechtsgesetz ist unter Dach. /


Diese Abgabe soll ab 2013 von 0,6 auf 0,9 Rappen pro Kilowattstunde angehoben werden, was Zusatzeinnahmen von rund 150 Millionen Franken pro Jahr bringen soll. Der Betrag wird zur Förderung erneuerbarer Energien verwendet.
Die höheren Wasserzinse dagegen fliessen an die Kantone. Sie werden ab 2011 von heute 80 auf 100 Franken pro Kilowatt und ab 2015 auf 110 Franken angehoben. Von den heute rund 440 Millionen Franken, die zu den aktuellen Sätzen anfallen, profitieren vor allem die Bergkantone Wallis, Uri, Tessin und Bern.
Die Erhöhung der Wasserzinsen und der kostendeckenden Einspeisevergütung waren erst im Nachhinein in einer Vorlage verknüpft worden. Damit wurden zwei Vorlagen mehrheitsfähig gemacht, die für sich alleine möglicherweise keine Mehrheit gefunden hätten.