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Bund verletzte in Affäre Gaddafi laut KdK die Rechte Genfs

Bern - Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) findet, der Bund habe in der Affäre Gaddafi die verfassungsmässigen Mitwirkungsrechte des Kantons Genf verletzt. Die Angelegenheit werfe grundsätzliche Fragen zum Zusammenwirken zwischen Bund und Kantonen auf.

bang / Quelle: sda / Freitag, 25. Juni 2010 / 20:43 h

Die KdK befasste sich auf Ersuchen der Regierung des Kantons Genf mit der Affäre. Aufgrund des erneut abgegebenen Versprechens des Bundes, die Umstände der Verhaftung von Hannibal Gaddafi in Genf durch ein internationales Schiedsgericht untersuchen zu lassen, sah sich die KdK zu einer Stellungnahme veranlasst.

Genf wurde nicht informiert

Die Kantonsregierungen stellen gemäss einer Medienmitteilung fest, dass der Kanton Genf seitens des Bundes im Zusammenhang mit den Vereinbarungen mit Libyen vom 20. August 2009, vom 14. Mai 2010 und vom 13. Juni 2010 weder informiert noch konsultiert worden sei.



1,5 Millionen Franken gehen an Lybien, sollte die Schweiz den Polizeifoto-Weiterleiter nicht finden. Max Göldi (Archivbild) erholt sich derweil von den Strapazen der fast 700 Tagen dauernden Festsetzung in Lybien. /

Mitwirkungsrecht Genfs wurde verletzt

Das Vorgehen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarungen stelle eine eindeutige Verletzung der Mitwirkungsrechte des Kantons Genf im Sinne von Artikel 55 der Bundesverfassung dar.

Verletzung des Gewaltenteilungs-Prinzips

Die KdK stellt zudem fest, dass die Vereinbarungen einen Eingriff in die Polizei- und Justizhoheit des Kantons Genf sowie in das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative darstellten.

Zahlungsbeteiligung Genfs wird in Frage gestellt

Rückendeckung erhält der Kanton Genf auch in der Frage, ob er sich an der Entschädigung von 1,5 Millionen Franken beteiligen müsste, welche die Schweiz unter Umständen an Libyen bezahlen müsste. «Es gibt keine Rechtsgrundlage, um den Kanton Genf hier zur Kasse zu bitten», sagte der Freiburger Staatsrechtler Bernhard Waldmann der Sendung «Echo der Zeit» auf Schweizer Radio DRS.

Geld liegt auf Sperrkonto

Die Schweiz hat vor der Rückkehr der zweiten Libyen-Geisel Max Göldi 1,5 Millionen Franken auf ein Sperrkonto in Deutschland überwiesen. Der Betrag ginge an Libyen, falls die Schweiz den Schuldigen nicht findet, der die Polizeifotos von Hannibal Gaddafi in Genf weitergegeben hat. Genf lehnt eine Beteiligung ab.

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