Zwar haben die Schweiz und Libyen ihre Vertreter für das Schiedsgericht, welches die Umstände der Verhaftung Hannibals abschliessend untersuchen soll, bestimmt. Doch die beiden Juristen, die Britin Elizabeth Wilmshurst und der Inder Sreenivasa Pammaraju Rao, haben den Präsidenten für das dreiköpfige Gremium noch immer nicht ausgewählt.
Unklar ist allerdings, ob die dreissig Tage, welche die beiden Juristen dafür Zeit haben, bereits verstrichen sind. Fraglich ist weiter, wer den Präsidenten des Gerichtes nach Ablauf der Frist benennt. Gemäss dem Abkommen zwischen der Schweiz und Libyen soll es der Präsident des internationalen Gerichtshofes (IGH) der UNO in Den Haag sein, Hisashi Owada.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte am Mittwoch der IGH-Sprecher Andrey Poskakukhin aber, dass der Fall eher vom Ständigen Schiedshof, der ebenfalls in Den Haag ansässig ist, behandelt werde. Eine Verantwortliche beim Ständigen Schiedshof wiederum sagte auf Anfrage, dass sie davon nichts wisse.
Nichts Neues aus Genf
Auch im Kanton Genf scheint es in der Causa Gaddafi nicht weiterzugehen.
Der Fall Libyen ist für Bern noch längst nicht abgeschlossen. /


Die Justiz sucht noch immer nach der Person, welche die Polizeifotos von Hannibal Gaddafi der Tageszeitung «Tribune de Genève» zugespielt hat. Für den Fall, dass kein Schuldiger gefunden wird, zahlt die Schweiz an Libyen 1,5 Millionen Franken. Das Geld liegt bereits auf einem Sperrkonto in Deutschland.
Weiter ist die Präsenz der Schweiz in Libyen sehr schwach. Nach Angaben des Aussendepartements vom Juni halten sich im Wüstenstaat nur rund dreissig Doppelbürger und fünf Schweizer auf. Von den fünf Schweizern arbeiten zwei in der Botschaft in Tripolis. Ein Botschafter fehlt dort allerdings seit gut anderthalb Jahren.