Der Kläger aus dem US-Bundesstaat New York gibt an, von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg im Jahr 2003 beauftragt worden sein, bis 1. Januar 2004 eine Internet-Seite namens «The Face Book» oder «The Page Book» zu programmieren.
In dem Vertrag seien ihm von Zuckerberg, der damals Student der US-Elite-Hochschule Harvard war, 1000 Dollar Honorar und ein 50-Prozent-Anteil an der Seite zugesprochen worden. Zudem sei ihm ein weiteres Prozent zugesagt worden für jeden Tag, den sich der Start der neuen Website verzögere. Facebook ging am 4.
Mark Zuckerberg wurde mit Facebook reich. /


Februar 2004 online, also 34 Tage nach dem Jahreswechsel, weshalb der Kläger nun 84 Prozent der Seite reklamiert.
Glaubwürdigkeit durch alten Rechtsstreit beeinträchtigt
Facebook ist Schätzungen zufolge inzwischen mehr als sechs Milliarden Dollar wert. Ein Facebook-Sprecher erklärte, die Klage sei «völlig unseriös». Das Unternehmen werde sie «energisch bekämpfen».
Die New Yorker Justiz ordnete unterdessen an, alle Vermögenswerte von Facebook einzufrieren, bis der Rechtsstreit geklärt ist. Der Facebook-Sprecher erklärte, diese Entscheidung habe keinen Einfluss auf den Betrieb der Seite, die mit inzwischen rund 400 Millionen Nutzern das grösste soziale Netzwerk der Welt ist.
Laut «Wall Street Journal» sieht die US-Justiz die Glaubwürdigkeit des Klägers durch einen früheren Rechtsstreit beeinträchtigt. Ihm sei im vergangenen Jahr von der Justiz des US-Bundesstaats New York vorgeworfen worden, die Kunden einer von ihm geführten Holzpellet-Firma um rund 200'000 Dollar geprellt zu haben, weil er bestellte Ware nicht geliefert habe.