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Urteil: Mazedonischer Raser muss die Schweiz verlassenLausanne - Ein Familienvater aus Mazedonien, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt, verliert die Niederlassungsbewilligung und muss das Land verlassen. Vor zehn Jahren hatte er sich mit einem Bekannten ein Raser-Rennen geliefert, bei dem sein Beifahrer ums Leben kam.fkl / Quelle: sda / Montag, 9. August 2010 / 12:49 h
2004 wurde er deshalb vom Zürcher Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 1980 geborene Mann war damals bereits aktenkundig.
Argumente überzeugten nicht Schon 2003 hatte ihn das Migrationsamt des Kanton Zürich verwarnt. 2009 widerrief es die Niederlassungsbewilligung des Mazedoniers. Dieser hatte 1999 eine ebenfalls in der Schweiz lebende Landsfrau geheiratet. Das Paar hat zwei Kinder. Die Beschwerden des Mazedoniers gegen den Entscheid des Migrationsamtes wiesen der Zürcher Regierungsrat und das Zürcher Verwaltungsgericht ab.Nach Ansicht des Bundesgerichts verhielt sich der Mazedonier bei dem von ihm initiierten Autorennen «krass egoistisch und rücksichtslos». (Symbolbild) /
Darauf wandte sich der Mann ans Bundesgericht, das die Beschwerde nun ebenfalls abwies. Die Argumente des Familienvaters überzeugten die Richter nicht. Der Mann hatte unter anderem angeführt, dass die Rückkehr nach Mazedonien für seine Familie nicht zumutbar sei. Seine Frau lebe seit 20 Jahren in der Schweiz. Seine Kinder - das ältere besucht die Primarschule - würden bei einem Umzug komplett entwurzelt. Nach Ansicht des Bundesgerichts verhielt sich der Mazedonier bei dem von ihm initiierten Autorennen «krass egoistisch und rücksichtslos», wie es in dem am Montag veröffentlichten Urteil heisst. Das Delikt lasse eine «schockierende Gleichgültigkeit» gegenüber dem Leben und der physischen Gesundheit anderer erkennen. Mühe mit schweizerischer Rechtsordnung Weitere weniger schwere Verstösse des Mazedoniers gegen das Gesetz zeugen für das Bundesgericht davon, dass der Mann Mühe damit bekunde, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren. Der Mazedonier war als Neunjähriger in die Schweiz gekommen und eingeschult worden, absolvierte aber keine Berufslehre. Er integrierte sich schlecht, verrichtete verschiedene Hilfsarbeiten und war wiederholt arbeitslos. Er benötigte Leistungen der öffentlichen Hand, um sich und seine Familie durchzubringen.
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