Rechtlich gesehen verstösst die Ansiedlung der Verwaltung von Aegis Defence zwar nicht gegen das Gesetz. Die operativen Tätigkeiten unterstehen nach wie vor britischen Gesetzen.
«Eine andere Frage ist die Vereinbarkeit mit unseren Werten, für die auch das humanitäre Völkerrecht eine wichtige Rolle spielt», wie Widmer-Schlumpf in einem Interview mit dem «SonntagsBlick» sagt.
Technisch gesehen werde das Schweizer Neutralitätsrecht nicht verletzt, und auch das Schweizer Söldnerverbot werde nicht tangiert, solange die Firma keine Schweizer rekrutiere.
«Wir müssen jedoch darauf achten, dass sich die Präsenz international tätiger Militär- und Sicherheitsfirmen nicht auf unsere Aussenpolitik und unser humanitäres Engagement auswirkt.»
Bewilligungs- und Kontrollpflicht
Die Regelungskompetenz liegt derzeit grundsätzlich bei den Kantonen. «Heute müssen wir eine bundesrechtliche Lösung diskutieren», sagt Widmer-Schlumpf.
Justizministerin Widmer Schlumpf fordert eine «gesamtschweizerische Lösung». (Archivbild) /


Sie könnte sich eine Bewilligungs- und Kontrollpflicht vorstellen.
Dabei wäre im Einzelfall zu prüfen, ob eine Firma die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt, «etwa, ob sie nur Support- und Logistikdienstleistungen erbringt oder ob sie auch in Kampfhandlungen involviert ist».
Aegis Defence selbst bekräftigte am Wochenende in einer Medienmitteilung, dass die Verlegung der Holding nach Basel rein nach pragmatischen Überlegungen erfolgte und dass die Schweiz kein Ausgangspunkt für operative Tätigkeiten sein wird.
Wie auch immer: «Wir brauchen auf jeden Fall eine gesamtschweizerische Lösung», betont Widmer-Schlumpf. Es könne nicht sein, dass Firmen, die in einem zweifelhaften Bereich tätig seien, im einen Kanton wirken dürften und im anderen nicht. Zu diesem Thema haben inzwischen auch mehrere Parlamentarier Verstösse angekündigt.