Der Anwalt liess das Obduktionsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich von anderen Ärzten überprüfen, wie er am Freitag mitteilte. Gemäss IRM-Gutachten bestand beim Verstorbenen eine «schwerwiegende Vorerkrankung des Herzens».
Diese war nicht bekannt und ist - so das Gutachten - zu Lebzeiten praktisch nicht diagnostizierbar. Zum Tod des 29-Jährigen beigetragen hätten aber auch der vorausgegangene Hungerstreik und ein akuter Erregungszustand, in welchem sich der Verstorbene im Rahmen der versuchten Ausschaffung befand.
Anderer Schluss
Die vom Rechtsvertreter der Angehörigen des Verstorbenen kontaktierten Ärzte kamen nun aber zu einem anderen Schluss. Die vom IRM genannte Diagnose sei keineswegs gesichert, heisst es in der Mitteilung weiter.
Der verstorbene Nigerianer litt doch nicht an einer Herzkrankheit.(Archivbild) /


Die Befunde der Autopsie würden nicht einer solchen schweren vorbestehenden Herzkrankheit entsprechen. Die Todesursache sei damit noch nicht geklärt. Der Anwalt beantragte deshalb bei der Staatsanwaltschaft ein erneutes Obduktionsgutachten.
Der Verstorbene hätte am 17. März ausgeschafft werden sollen und starb bei der Zwangsausschaffung auf dem Flughafen Zürich. Nach dem Tod des Häftlings wurden die Sonderflüge für Zwangsausschaffungen vorerst ausgesetzt und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Nach dem veröffentlichten IRM-Gutachten wurden die Sonderflüge im Juli - ausser nach Nigeria - wieder aufgenommen.