von Simon Oberbeck / Quelle: news.ch / Montag, 30. August 2010 / 14:39 h
Die Ereignisse rund um die Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe zeigen deutlich, wie tief die Hemmschwellen mittlerweile gesunken sind. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz verlangt die Todesstrafe-Initiative direkt die Aufhebung eines elementaren Menschenrechts!
Dass es soweit kam, ist kein Wunder. Immer wieder wurden in den letzten Jahren Initiativen lanciert, die bewusst an den Grundrechten ritzten (Verwahrungsinitiative, Minarettverbot, Unverjährbarkeitsinitiative), ja im Fall der Ausschaffungsinitiative der SVP sogar bewusst zwingendes Völkerrecht verletzen. Die letzte Konsequenz daraus ist der direkte Angriff auf die elementaren Grund- und Menschenrechte.
Dem muss Einhalt geboten werden. Erstens durch die Klarstellung der Kriterien für eine Ungültigkeitserklärung. Bereits heute ist klar, was der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht, kann nicht umgesetzt werden. Umso absurder ist es, dass Unterschriftensammlungen und anschliessend Volksabstimmungen abgehalten werden, wo EMRK-widrigen Initiativen zugestimmt werden kann.
«Es kann nicht sein, dass eine Initiative offensichtlich zwingendem Völkerrecht widerspricht und aus Angst vor dem Stimmbürger die Initiative trotzdem für gültig erklärt wird.» /


Dies muss inskünftig von vornherein ausgeschlossen sein. Konkret muss deswegen bereits im Rahmen der Vorprüfung einer Initiative der Entscheid der Gültig- oder Ungültigerklärung vorgenommen werden. Alles andere kommt einer Täuschung des Stimmbürgers gleich.
Zweitens, durch mehr Rückgrat im Parlament. Es kann nicht sein, dass eine Initiative offensichtlich zwingendem Völkerrecht, konkret dem Non-refoulement-Prinzip*, widerspricht (Ausschaffungsinitiative) und aus Angst vor dem Stimmbürger die Initiative trotzdem für gültig erklärt wird. Hier heisst es hin stehen und erklären. Alles andere spielt Parteien am rechten Rand nur in die Hände.
Drittens kann es nicht sein, dass jeder erboste Bürger zusammen mit sieben Kollegen ohne grosse Mühe eine Volksinitiative und damit die nun erlebte mediale Aufregung lancieren kann. Die Anzahl mindestens verlangter Mitglieder in einem Initiativkomitee muss deswegen erhöht werden, auch aus Kostengründen.
*Das
Non-
Refoulement-
Prinzip ist das Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 33). Es verbietet die zwangsweise Ausweisung und Zurückweisung einer Person in Staaten, «
in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde».