Für das Begehren sprachen sich in der sachlich geführten Debatte die Fraktionen von SVP, CVP, FDP und EVP aus. Dagegen votierten die Fraktionen von SP und Grünen. Die Grünliberalen waren gespalten. Der Regierungsrat lehnte das Begehren ab.
Verhüllte Gesichter lösten «Unsicherheit und beklemmende Gefühle aus», hielt die SVP fest. Die FDP bezeichnete es als eine «Frage des Anstandes», im öffentlichen Raum identifizierbar zu sein. Die Ängste der Bevölkerung müssten ernst genommen werden, betonte die CVP.
Programmatische Politik, keine Sachpolitik
SP und Grüne argumentierten gegen das Begehren.
Ausnahmen: «Gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum». /


Dieses habe «mit Sachpolitik wenig am Hut», hielt die SP fest. Im Polizeigesetz stehe ein Vermummungsverbot. Die Grünen sprachen von «Scheinproblemen». Die Politiker missbrauchten eine Sache, um die Unterschiede zu betonen.
Die Regierung lehnte die Standesinitiative ebenfalls ab. Die Voraussetzungen für die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch Kleidervorschriften seien nicht gegeben, sagte Innendirektor Urs Hofmann (SP).
Es werde praktische Probleme bei der Umsetzung eines allgemeinen Verhüllungsverbotes in der Schweiz geben. Ein Verbot bringe «keinen sicherheitspolitischen Nutzen, sondern habe rein programmatischen Inhalt».
Winterkleider und Brauchtumskluft als Ausnahme
Der Grosse Rat fordert die Bundesversammlung in der Initiative auf, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, «damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Missachtung untersagt wird».
Dabei seien die notwendigen Ausnahmen zu berücksichtigen, heisst es im Text der Standesinitiative weiter. Als Ausnahmen werden «gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum» genannt.