«Neue Medien bergen Gefahren», begründete Rolf Schweiger (FDP/ZG) seine Motion. So würden Kinder und Jugendliche persönliche Informationen in sozialen Netzwerken preisgeben oder dem Alter nicht angepasste Computerspiele bis hin zu Killergames spielen.
Schweiger verlangte deshalb, im Lehrplan 21 einen sogenannten «Medienführerschein» einzuführen - ein Zertifikat als Leistungsnachweis dafür, dass Schülerinnen und Schüler altersgerecht im Umgang mit Internet, Computerspiele und Fernsehen unterrichtet wurden. Im deutschen Bundesland Bayern sei ein solcher Medienführerschein ein grosser Erfolg, sagte Schweiger.
Bundesrat Didier Burkhalter entgegnete, die Medienkompetenz sei zwar wichtig, aber keine Aufgabe der Schule.
Kinder sollen lernen, wie man sich im Internet sicher bewegt. /


Die Motion sei zudem überflüssig, weil der Lehrplan 21 bereits einen Bereich «überfachliche Kompetenzen und überfachliche Themen» vorsehe, in dessen Rahmen Medienkompetenz vermittelt werden könne.
Die kleine Kammer nahm die Motion am Donnerstag diskussionslos mit 22 zu 14 Stimmen an.
Internetkriminalität: «Bunter Flickenteppich»
Auch bei einer zweiten Motion zum Thema Medienschutz folgte der Ständerat dem Bundesrat nicht. Mit 28 gegen 0 Stimmen nahm er einen Vorstoss von Ivo Bischofberger (CVP/AI) diskussionslos an. Er fordert vom Bund gesetzliche Grundlagen um sicherzustellen, dass die im Bereich Internetkriminalität tätigen Organe des Bundes, der Kantone und private Organisationen «effizienter und kostengünstiger» zusammenarbeiten.
«Heute haben wir einen bunten Flickenteppich», sagte Bischofberger. Bundesrat Burkhalter argumentierte vergeblich, der Bund habe bereits die notwendigen Schritte für eine bessere Zusammenarbeit der Akteure eingleitet. Er habe damit gerechnet, dass Bischofberger seine Motion zurückziehe, sagte Burkhalter, «denn sie ist unnötig».
Bis Ende 2010 werden laut Bundesrat innerhalb des Justizdepartements die Strukturen und Prozesse zur Bekämpfung der Internetkriminalität überprüft und bei Bedarf verbessert.
Über beide Motionen hat nun der Nationalrat zu befinden.