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Basel-Stadt lehnt Ausländerstimmrecht abBasel - Im Kanton Basel-Stadt ist ein weiterer Anlauf für die Einführung des Ausländerstimmrechts gescheitert: Der Souverän hat sowohl einer Initiative mit diesem Begehren als auch einem Gegenvorschlag eine Abfuhr erteilt.bert / Quelle: sda / Sonntag, 26. September 2010 / 14:34 h
Die von einem links-grünen Komitee eingereichte Initiative «Stimm- und Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten» wurde mit 42'086 zu 9942 Stimmen verworfen. Der restriktivere Gegenvorschlag scheiterte mit 19'826 Ja zu 31'066 Nein. Die Stimmbeteiligung betrug 49,4 Prozent.
Die Initiative wollte Ausländern in Basel-Stadt in kantonalen Angelegenheiten zum Stimm- sowie zum aktiven und passiven Wahlrecht verhelfen. Ausländer hätten sich damit nicht nur an kantonalen Wahlen beteiligen können, sondern wären selbst für politische Ämter wählbar gewesen.
Die Initianten wollten das Stimm- und Wahlrecht jenen Ausländern mit einer Niederlassungsbewilligung erteilen, die seit mindestens fünf Jahren in Basel wohnen. Der Gegenvorschlag, der neben dem Stimm- lediglich das aktive Wahlrecht vorsah, verlangte dagegen mindestens zehn Jahr ununterbrochenen Wohnsitz in der Schweiz, davon fünf Jahre in Basel-Stadt.
Der Grosse Rat hatte sowohl die Initiative wie den Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen.
Da dürfen nur Schweizer und Schweizerinnen ran. (Symbolbild) /
Die links-grün dominierte Regierung unterstützte nur den Gegenvorschlag. Die bürgerliche Minderheit der Exekutive trat dagegen öffentlich auch gegen diesen an. Nur Neuenburg und Jura Mit dem Verdikt des Basler Souveräns bleiben Neuenburg und Jura die einzigen Kantone mit dem Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene. In Basel-Stadt mit einem Ausländeranteil von heute über 32 Prozent wurde eine erste Initiative für dieses 1994 verworfen. Eine zweites Volksbegehren von 2000 zogen die Initianten 2004 zurück. Zur Diskussion stand das Ausländerstimmrecht auch für die seit 2006 geltende neue Kantonsverfassung. Es wurde jedoch aus dem Entwurf wieder gestrichen, um nicht das ganze Grundgesetz zu gefährden. In der Verfassung wird immerhin den beiden Basler Landgemeinden Riehen und Bettingen freigestellt, das Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene einzuführen. Davon machten sie jedoch bisher nicht Gebrauch.
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