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Kein Wahlrecht für Ausländer in SchaffhausenSchaffhausen - Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit dürfen auch in Zukunft im Kanton Schaffhausen nicht abstimmen und wählen. Der Kantonsrat hat am Montag zwei Motionen abgelehnt, die mehr Beteiligung von Ausländern forderten.bra / Quelle: sda / Montag, 6. Dezember 2010 / 10:27 h
Motionär Matthias Frick (AL) plädierte in der einen Motion für die Einführung des Stimm- und Wahlrecht in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten für alle «mündigen Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons». In einer abgeschwächten Variante forderte er, dass die Gemeinden Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und aktive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten erteilen können.
Voraussetzung dafür sollte sein, dass sie in der Schweiz niedergelassen sind und seit fünf Jahren im Kanton wohnen sowie ein entsprechendes Begehren stellen.
Es besitzen weiterhin nur Schweizer das Wahlrecht. (Symbol) /
Diese abgeschwächte Version unterstützten die SP/AL- und die ÖBS/EVP-Fraktion. Sie wurde jedoch mit 20 zu 27 Stimmen nicht überwiesen. Die weitergehende der beiden Motionen lehnte der Kantonsrat mit 9 zu 33 Stimmen ab. Auch die Regierung sprach sich gegen die Erheblicherklärung beider Motionen aus.
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