Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verabschiedet. Es handelt sich um eine überarbeitete Version jenes Gesetzesentwurfs, den das Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen hatte.
Nach dem Willen des Bundesrates hätte der Nachrichtendienst künftig präventiv Telefone und Computer überwachen dürfen. Dies ging dem Parlament aber zu weit. Nun hat der Bundesrat eine überarbeitete Fassung vorgelegt, die auf die umstrittenen Neuerungen verzichtet.
Keine Überwachung an nicht allgemein zugänglichen Orten. /

Notwendigkeit weiterer Massnahmen
Ein Ausbau der Überwachung ist damit aber noch nicht gänzlich vom Tisch: Die Notwendigkeit weiterer Massnahmen soll im Rahmen der Schaffung eines gesamtheitlichen Nachrichtendienstgesetzes nochmals geprüft werden, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) schreibt. Die Botschaft zu diesem Gesetz will der Bundesrat spätestens Ende 2012 vorlegen.
Bei der aktuellen BWIS-Revision geht es laut dem VBS mehrheitlich um die Aktualisierung von Regeln, die sich auf Verordnungsstufe bewährt haben. Als Beispiel nennt das Departement die Lagedarstellung bei heiklen Grossereignissen wie dem WEF.
Geregelt wird auch der Schutz und die Entschädigung von Informanten, die Verleihung von Tarnidentitäten und die Bewaffnung von besonders gefährdeten Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes. Dabei werde die bereits heute gängige Praxis gesetzlich verankert, schreibt das VBS.