Wer ins Visier von Strafverfolgungsbehörden gerät, soll sich nicht einer Überwachung entziehen können, indem er Internetelefonie (Skype) oder E-Mail nutzt. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung entschieden, das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) der technischen Entwicklung anzupassen.
Der Entwurf, zu dem bis am 9. September eine Vernehmlassung läuft, enthält eine Reihe von Erweiterungen der Überwachungsmöglichkeiten: Daten zu E-Mails müssen beispielsweise neu zwölf statt sechs Monate aufbewahrt werden.
Die Internetdaten sollen länger aufbewahrt werden. /


Heute passiere es nämlich häufig, dass Daten bereits gelöscht wurden, wenn eine Überwachung angeordnet worden ist.
Eine bessere Überwachung
Überwacht werden darf zudem nicht nur der Datenverkehr von mutmasslichen Straftätern und vermissten Personen, sondern auch von Personen, die gesucht werden, weil sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Änderungen hätten aber nicht mehr Überwachung zur Folge, sondern bessere Überwachung.
Die Internetanbieter, aber auch die Postanbieter, die eine Überwachung im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden durchführen müssen, erhalten zudem in Zukunft keine Entschädigung mehr dafür. Dies hat der Bundesrat bereits mit der Konsolidierung des Bundeshaushaltes beschlossen.