Lumengo sei dabei mit dem kantonalen Parteipräsidenten Roland Näf und weiteren SP-Repräsentanten zusammengetroffen. Näf sagte der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage, er habe Lumengo den bereits im Vorfeld geforderten Rücktritt noch einmal nahegelegt. Auch die Schweizer Mutterpartei verlangt diesen Schritt.
Gemäss Näf ging es am Samstag um die Modalitäten, wie der Rücktritt zu bewerkstelligen sei. Dazu seien weitere Gespräche vereinbart worden. Den Entscheid will die SP des Kantons Bern Mitte kommender Woche bekannt geben. Das Gesprächsklima bezeichnete Näf als angenehm.
Wurde verurteilt: Ricardo Lumengo. /

Kein Parteiausschluss
Näf sagte einmal mehr, ein Parteiausschluss Lumengos habe zu keinem Zeitpunkt zur Diskussion gestanden. Festzuhalten sei, dass Lumengo gemäss ausdrücklichem Urteil nicht in betrügerischer Absicht gehandelt, sondern lediglich einen Fehler begangen hat.
Näf erinnerte in dem Zusammenhang an den Fall des Tessiner CVP-Ständerats Filippo Lombardi. Dieser habe seiner Partei zugesichert, er trete zurück, wenn er wegen Blaufahrens ins Gefängnis müsste. Die SP habe hier strengere Massstäbe.
Eine Bieler Einzelrichterin hatte Lumengo am Donnerstag wegen Wahlfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 180 Franken, zu einer Busse von 540 Franken und zur Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von über 15'000 Franken verurteilt.
Lumengo wurde vorgeworfen, im Jahre 2006 bei den bernischen Grossratswahlen 44 Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt zu haben. Lumengo beteuerte vor Gericht, es habe sich um «Beispiel-Wahlzettel» gehandelt.