Das Gericht habe festgestellt, dass die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstosse, sagte Maurice Neyroud, Präsident der Kommission der Gemeinden des Lavaux (CIL). Damit bestätigte er am Mittwoch einen entsprechenden Bericht auf der Webseite der Westschweizer Tageszeitung «24 heures».
Mit übergeordnetem Recht ist etwa das Raumplanungsgesetz und die Waadtländer Verfassung gemeint. Laut Neyroud respektiere die Initiative zudem das Rekursrecht der Bürger nicht.
Franz Weber hat nun 30 Tage Zeit, gegen den Entscheid beim Bundesgericht Beschwerde einzulegen. «Auf alle Fälle tun wir das», sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Webers Initiative verlangte restriktive gesetzliche Vorschriften für Neubauten. /


Schliesslich sei der Initiativtext vom Lausanner Rechtsprofessor Etienne Grisel positiv beurteilt worden.
Langwieriger Streit
Seit Weber die Initiative 2009 eingereicht hat, wird darüber gestritten: Die Waadtländer Regierung erklärte diese für ungültig. Nachdem das Kantonsparlament zwei Mal seine Meinung geändert hatte, sprach es sich schliesslich für die Gültigkeit der Initiative aus. Darauf hin hatte die CIL Rekurs beim Kantonsgericht eingereicht.
Die Initiative «Rettet das Lavaux» ist die dritte dieser Art. Sie war im Juli 2009 mit über 20'000 Unterschriften eingereicht worden - nötig sind im Kanton Waadt 12'000. Mit der Initiative will Weber restriktive gesetzliche Vorschriften für Neubauten im UNESCO-Weltkulturerbe durchsetzen, an die sich Gemeinden und Kanton zwingend zu halten hätten.