|
||||||
|
||||||
|
|
Heirat garantiert kein BleiberechtLausanne - Ausländische Ehegatten eines Schweizer Bürgers behalten nach dessen Tod nicht automatisch ein Bleiberecht. Laut Bundesgericht muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Härtefall vorliegt. Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde eines Inders abgewiesen.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 2. Dezember 2010 / 22:02 h
Der heute 44-jährige Inder hatte 2006 eine 34 Jahre ältere Schweizerin geheiratet. Er erhielt aufgrund der Ehe eine Aufenthaltsbewilligung. Im Oktober 2007 starb seine Gattin. Das Zürcher Migrationsamt verweigerte ihm danach eine weitere Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung.
Wichtiger persönlicher Grund Vor Bundesgericht hatte der Betroffene geltend gemacht, das Ableben seiner Ehefrau stelle im Sinne des Ausländergesetzes einen besonders wichtigen persönlichen Grund dar, der ihm Anspruch auf weiteren Aufenthalt in der Schweiz verschaffe. Die Richter in Lausanne haben seine Beschwerde nun aber abgewiesen. Gemäss dem Urteil ist allein der Tod des Schweizer Ehegatten noch kein wichtiger persönlicher Grund, der die Zuerkennung eines Bleiberechts für den ausländischen Partner rechtfertigen würde.Todesfall. /
Vielmehr sei in jedem Fall individuell zu prüfen, ob eine besondere Härte vorliege. Das treffe hier nicht zu. Wiedereingliederung nicht gefährdet Der gesunde Beschwerdeführer habe in Indien noch Eltern, Geschwister und Kinder aus einer früheren Beziehung. Er sei erst mit 36 Jahren in die Schweiz gekommen, habe damit einen überwiegenden Teil des Lebens in seinem Heimatland verbracht und sei mit den dortigen Verhältnissen nach wie vor vertraut. Seine soziale Wiedereingliederung in Indien sei aufgrund dieser Umstände nicht stark gefährdet. Angesichts des Alters seiner Gattin habe er zudem damit rechnen müssen, dass die Ehe nicht länger dauern würde. Schliesslich sei der Betroffene in der Schweiz auch nicht überdurchschnittlich gut integriert.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|