«Cyberwar» sei der Begriff der Stunde, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer am Freitag vor den Medien in Bern. Doch niemand wisse genau, was alles passieren könnte. «Da tappen wir im Dunkeln.» Die Folgen von Wikileaks hätte vor einem halben Jahr auch niemand für möglich gehalten.
Nydegger soll nun mit einer Expertengruppe klären, wo die Bedrohungen liegen und wie die Schweiz sich gegen Angriffe schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die Frage, mit welchen technischen Massnahmen das Eindringen in Computer-Systeme zu verhindern ist. Die Verteidigung gegen solche Angriffe wirft auch rechtlich heikle Fragen auf: Zu klären gilt es, wie weit die Verteidigung gehen darf.
Neutralität gilt auch im Cyberspace
Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz kam laut Maurer zum Schluss, dass die Grenzen eng sind.
Verschiedene Bundesämter befassen sich mit Cyber Defence. /


Die Verfassung lässt demnach einen Angriff von Seiten der Schweiz nur in Kriegszeiten zu - auch dann, wenn der Angriff im Cyberspace stattfindet. Eine Verfassungsänderung halte er nicht für realistisch, sagte Maurer.
Es gebe jedoch in dieser Sache nicht nur schwarz und weiss, sondern eine Grauzone, gab der Verteidigungsminister zu bedenken. Offen ist demnach, ab wann «aktive Aufklärung» als Angriff zu werten ist. Der Bundesrat möchte klare rechtliche Grundlagen.
Zwölf Stellen gegen Cyberwar
Grundsätzlich hält der Bundesrat das heutige Schutzdispositiv des Bundes für gut und effizient. Es bestehe aber Optimierungsbedarf, insbesondere bei der Koordination über die Departemente hinweg. Zurzeit werden Fragen rund um Internetkriminalität und Cyberwar von zwölf verschiedenen Amtsstellen bearbeitet.
Projektleiter Kurt Nydegger soll eine Auslegeordnung vornehmen und beurteilen, ob die dezentrale Organisation der Bedrohungslage noch gerecht wird. Dann gilt es zu entscheiden, welche Ziele der Bund erreichen will, welche Investitionen nötig sind und was diese kosten.