Die Auseinandersetzung zwischen der Swisscom und ihren Konkurrentinnen um den monatlichen Mietpreis für die Leitung von der Swisscom-Telefonzentrale bis zum Hausanschluss ist alt. Bereits im Jahr 2008 hatte die Eidg. Kommunikationskommission (Comcom) den Entbündelungspreis stark auf 18,18 Fr. gesenkt, nachdem die Swisscom von den Mitbewerbern ursprünglich 31 Fr. verlangt hatte.
Danach erhöhte die Swisscom den Preis wieder auf 18,80 Fr. im Jahre 2009 und auf 18,40 Fr. für 2010. Diese Erhöhung hat die Comcom nun durchkreuzt und der Swisscom erneut eine Niederlage beschert: Man habe aufgrund der Klage von Sunrise den monatlichen Mietpreis auf 17,30 Fr. für 2009 und 16,70 Fr. für das laufende Jahr gesenkt, teilte der Regulator am Dienstag in einem Communiqué mit.
Dies sei eine Reduktion von 8 bis 9 Prozent. Allerdings liegen die Entbündelungspreise auch nach der Senkung noch um rund 4 Fr.
Swisscom-Logo. /


über dem europäischen Durchschnitt von umgerechnet 13,08 Franken.
Weitere Senkungen
Auch die Preise für die Installation von eigenen Geräten der alternativen Anbieter in den Swisscom-Telefonzentralen habe die Comcom reduziert. Ein Kostenzuschlag der Swisscom für die Belüftung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Zudem habe der «Blaue Riese» im Jahre 2009 zu hohe Strompreise verlangt.
Bei den Durchleitungspreisen von Anrufen aufs Swisscom-Festnetz (sog. Interkonnektionspreise) griff der Regulator ebenfalls erneut ein. Nach der starken Senkung fürs Jahr 2008 verordnete die Comcom für 2009 und 2010 eine leichte Reduktion.
Sunrise nicht zufrieden
Sunrise ist aber nicht zufrieden. Eigentlich müssten die Swisscom-Preise noch tiefer sein, teilte die Nummer zwei im Schweizer Telekommarkt in einem Communiqué mit. Dieser Ansicht sei auch der Preisüberwacher in seiner Stellungnahme zum Verfahren.
Auch die Swisscom will die Entscheide der Comcom eingehend prüfen. Es sei noch zu früh, um zu sagen, ob die Swisscom die Verfügungen ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen werde, erklärte Sprecher Carsten Roetz. Für eine Beschwerde habe man eine Frist von 30 Tagen.