Von der Massnahme betroffen sind die Präsidenten und deren Umfeld, im Fall von Tunesien rund 40 Personen. Der Bundesrat wolle jegliches Risiko einer Veruntreuung von staatlichem Eigentum vermeiden, sagte Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey am Mittwoch vor den Medien.
Laut Calmy-Rey gibt es Hinweise darauf, dass in der Schweiz Gelder aus dem Umfeld des tunesischen Ex-Präsidenten angelegt sind. Keine Hinweise gebe es darauf, dass in den letzten Tagen tunesische Gelder abgehoben worden seien, sagte die Aussenministerin auf die Frage, ob die Massnahme nicht zu spät komme.
Es sei «sehr unwahrscheinlich», dass es dazu gekommen sei. Der Bundesrat hätte davon erfahren, da die Finanzbranche solche Fälle melden müsse.
Unsichere Entwicklung
Personen aus dem Umfeld des tunesischen Ex-Präsidenten ist nicht nur der Zugriff auf Gelder verwehrt. Ihnen ist gemäss dem Bundesratsentscheid auch verboten, Immobilien zu verkaufen.
Fordert Sperrung von Laurent Gbagbos Konten: Bundesrätin Calmy-Rey. /


Solche Massnahmen kann der Bundesrat auf Basis von Notrecht verfügen.
Was die weitere Entwicklung in Tunesien betrifft, sagte Calmy-Rey, es sei zu früh, um diese zu beurteilen. Die Situation sei unsicher. Der Bundesrat hoffe auf eine demokratische Regierung, welche die Minderheiten und die Meinungsäusserungsfreiheit respektiere.
In den Wahlen unterlegen
Zur Elfenbeinküste sagte Calmy-Rey, die politische Lage bleibe gespannt. Es gebe weiterhin zwei Regierungen, jene unter Präsident Laurent Gbagbo, die de facto über die Macht im Land verfügt, sowie jene unter Präsident Alassane Quattara, die international weitgehend anerkannt sei.
Der Bundesrat verweist auf die Massnahmen anderer Länder: Die EU hatte beschlossen, die Vermögenswerte von Gbagbo und seinem Umfeld einzufrieren, und auch die USA blockierten gewisse Vermögen.
Die Verordnungen zu Tunesien und der Elfenbeinküste traten bereits am Mittwoch in Kraft. Sie gelten drei Jahre lang. Die Behörden der betroffenen Länder haben nun die Möglichkeit, ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu richten.