Der Bundesrat hatte vor einer Woche beschlossen, Gelder von Zine al-Abidine Ben Ali und rund 40 Personen in der Schweiz zu blockieren. Zwei Personen hätten sich daraufhin beim Bund gemeldet und beanstandet fälschlicherweise auf dieser Liste zu stehen, sagte Simonazzi. Dies werde nun überprüft.
Zudem sei in Genf vorsorglich ein Flugzeug blockiert worden, sagte Simonazzi weiter. Es werde nun abgeklärt, wem dieses gehöre. In diesem Fall ist auch die Genfer Staatsanwaltschaft aktiv: Sie geht Hinweisen nach, wonach der Jet einem Schwiegersohn Ben Alis gehören soll.
Meldungen über Immobilien des Ben-Ali-Clans in der Schweiz habe es bis anhin keine gegeben, sagte Simonazzi.
Ein Rechtshilfegesuch im Zusammenhang mit Vermögenswerten von Ben Ali ist eingetroffen. /


Gemäss Medienberichten werden Liegenschaften in den Kantonen Genf und Freiburg vermutet. Ein Verkauf von allfälligen Immobilien ist vom Bundesrat vor Wochenfrist ebenfalls verboten worden.
Rechtshilfegesuch eingetroffen
Mittlerweile sei von der tunesischen Übergangsregierung im Zusammenhang mit Vermögenswerten von Ben Ali auch ein Rechtshilfegesuch eingegangen, sagte Simonazzi weiter. Ein solches ermöglicht es der Schweiz, die blockierten Gelder dereinst an Tunesien zu überweisen.
Vor einer Woche sagte Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, der Bundesrat wolle jegliches Risiko einer Veruntreuung von staatlichem Eigentum vermeiden. Es gebe keine Hinweise darauf, dass tunesische Gelder abgehoben worden seien. Der Bundesrat hätte davon erfahren, da die Finanzbranche solche Fälle melden müsse.