Der Bund teilte den Behörden der beiden Länder am 30. März 2011 in diplomatischen Noten mit, er könne «gestützt auf die ungenügenden Ersuchen» keine Rechtshilfe gewähren. Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz, bestätigte einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag».
Beschuldigungen nicht ausreichend begründet
Die Rechtshilfegesuche seien zu summarisch verfasst, hielt das BJ fest.
Tunesiens Ex-Präsident Ben Ali: Sein Geld bleibt in der Schweiz eingefroren. /


Der Sachverhalt, der den Beschuldigten zur Last gelegt werde, sei nicht ausführlich genug geschildert. Aus dem Ersuchen müsse anhand von konkreten Beispielen hervorgehen, was den Machthabern und ihrer Entourage genau vorgeworfen werde.
Die Schweiz wolle nachgebesserten Gesuchen aber durchaus Folge leisten, heisst es beim BJ. Den Behörden beider Länder sei zugesichert worden, «dass die Schweizer Behörden ihrem Strafverfahren volle Unterstützung gewähren werde», erklärte Galli.
Beamter nach Ägypten und Tunesien gereist
Rechtshilfe-Experten des Bundes sollen die Behörden in Tunesien und Ägypten bei der Ausgestaltung der Gesuche unterstützen. Ein Vertreter des Bundesamts für Justiz sei zu diesem Zweck bereits im Februar nach Tunis gereist. Auch Gespräche in Kairo seien geplant.
Unmittelbar nach dem Sturz Zine al-Abidine Ben Alis in Tunesien und Husni Mubaraks in Ägypten Anfang Jahr sperrte die Schweiz Vermögenswerte der beiden Machthaber und ihrer Angehörigen im Umfang von mehreren Dutzend Millionen Franken.