David Nägeli / Quelle: news.ch / Mittwoch, 16. Februar 2011 / 12:10 h
Sobald eine in der Schweiz sesshafte Sicherheitsfirma oder auch Gesellschaften mit einer Beteiligung an einer solchen Firma im Ausland tätig wird, so werden sie zukünftig den Bund genau über ihre Tätigkeit informieren müssen. Dies beschloss der Bundesrat am Mittwoch anhand eines Berichtes des Bundesamtes für Justiz.
Gesetzlich verboten sind Handlungen, die mit den internationalen Verpflichtungen und aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz unvereinbar sind. Darunter zählen zum Beispiel aktive Kampfhandlungen in Krisengebieten oder Gewaltakte zum Sturz einer Regierung. Die zuständige Bundesbehörde kann ausserdem auch jegliche Aktivitäten verbieten, die nationalen Interessen, wie der Neutralitäts- oder Humanitätspolitik widersprechen. Widerhandlungen werden durch strafrechtliche Sanktionen oder Verwaltungsmassnahmen bestraft.
Ein Aegis-Söldner im Irak. /

Einzug von Sicherheitsfirmen sorgte für neues Gesetz
Nach dem der Bundesrat 2008 darauf verzichtet hatte, ein solches Gesetz zu erlassen, haben Veränderungen im Markt nun eine gesetzliche Regelung aus Sicht des Bundes notwendig gemacht. Dies entsprang vor allem dem Einzug der Aegis Defence Services in Basel - einer Söldnerfirma, die mit knapp 20'000 Soldaten im Afghanistan und Irak an Kriegshandlungen beteiligt ist. Sie geriet bisher unter Kritik, da Videos veröffentlicht wurden, in denen ihre Söldner Fahrzeuge beschiessen, von denen offensichtlich keine Gefahr ausgeht. Insgesamt sind knapp 20 Sicherheitsfirmen in der Schweiz tätig.
Bisher gab es gesetzliche Regelungen für Sicherheitsfirmen nur in Form von kantonalen Konkordaten. Diese regeln jedoch ausschliesslich die Aktivitäten der Firmen innerhalb der Schweiz. Auslandeinsätze waren davon nicht betroffen.