Sowohl das Justizministerium als auch die US-Handelskommission (FTC) prüfen dem Bericht zufolge, ob möglicherweise Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen. Es handle sich lediglich um eine erste Vorprüfung, noch nicht um reguläre Ermittlungen, berichtete die Zeitung heute.
Die Regelung von Apple überträgt das bewährte Geschäftsmodell für Software im App Store des Unternehmens auch auf inhaltliche Angebote wie Zeitungen, Zeitschriften, Videos oder Musik. Diese stammen allerdings nicht von Apple selbst, sondern von Drittanbietern, die den App Store als Verkaufsplattform für ihre Inhalten nutzen. Das Abo-Modell lässt den Verlegern zwar die Möglichkeit, ihren Kunden ein Abonnement ausserhalb ihrer App (also der Software zur Nutzung der jeweiligen digitalen Inhalte) für das iPad oder das iPhone anzubieten. In diesem Fall müssen sie die Bestellmöglichkeit aber zusätzlich auch innerhalb der App zu mindestens den gleichen Konditionen bereitstellen.
Apple will an digitalen Zeitungs-Abos auf dem iPad kräftig mitverdienen. /


Das Kalkül von Apple liegt auf der Hand: Bei solchen «In-App-Käufen» beansprucht das Unternehmen einen Anteil von 30 Prozent am Umsatz. Und weil die meisten App-Nutzer eine Bestellung direkt in der Anwendung gegenüber dem Umweg einer Bestellung über die Website des jeweiligen Anbieters bevorzugen, fällt für Apple entsprechend mehr ab.
Wie zu erwarten war, ist das Apple-Modell auch in Deutschland auf Kritik von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern gestossen. Als Alternative bietet sich jetzt Google an, das am Mittwoch ein neues Bezahlsystem für digitale Abos vorgestellt hat. Dieses Modell mit der Bezeichnung «One Pass» sieht vor, dass zehn Prozent der Einnahmen an Google fliessen und die Verleger die Kontaktdaten der Abonnenten erhalten. Allerdings ist das System derzeit noch nicht für mobile Geräte verfügbar.