Die Anpassungen des Rechts sind nötig, weil der Bundesrat die Konvention des Europarats über Cyberkriminalität ratifizieren will. Gegen den Widerstand der SVP, die darin keinen Nutzen für die Schweiz sieht, stimmte der Nationalrat dem Beitritt mit 117 zu 30 Stimmen zu.
Die Mehrheit vertrat die Meinung, dass Internet-Kriminalität als grenzüberschreitendes Phänomen auch grenzüberschreitend bekämpft werden müsse.
Schärfere Gangart gegen Cyberkriminalität. /


«Nirgends sind die Waffen der Strafverfolgungsbehörden so stumpf wie im Cyberspace», sagte Alec von Graffenried (Grüne/BE).
Altersgrenze 16 für Kinderpornografie
Chancenlos war der Rückweisungsantrag einer linken Minderheit. Diese verlangte vom Bundesrat eine Vorlage, die eine Ratifikation ohne Vorbehalte erlauben würde. Für eine gewisse Irritation sorgte insbesondere der Vorbehalt, dass sexuelle Darstellungen mit 16- und 17-Jährigen in der Schweiz weiterhin nicht als Kinderpornografie gelten sollen.
Neben der Strafbarkeit von Kinderpornografie verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers, «Hacking» sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet unter Strafe zu stellen.
Da die Schweiz die meisten dieser Voraussetzungen bereits erfüllt, macht der Beitritt nur geringfügige Anpassungen von Strafrecht und Verfahrensbestimmungen nötig. So soll künftig bereits als Hacker bestraft werden, wer weiss oder annehmen muss, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Passwörter, Programme und anderen Daten zum Hacken von geschützten Computersystemen verwendet werden sollen.