Der Ratifizierung stimmte die kleine Kammer am Montag mit 33 zu 0 Stimmen zu. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Lediglich in wenigen Punkten sind Anpassungen des hiesigen Rechts nötig.
Ohne Gegenstimme verabschiedet. /


Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Künftig soll bereits als Hacker bestraft werden, wer weiss oder annehmen muss, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Passwörter, Programme und anderen Daten zum Hacken von geschützten Computersystemen verwendet werden sollen. Damit würde die Strafbarkeit früher einsetzen als heute.
Im Rechtshilfegesetz muss neu verankert werden, dass in bestimmten Fällen Daten schon vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens für Ermittlungen an eine antragstellende Behörde auszuhändigen sind. Zudem muss eine Kontaktstelle eingerichtet werden, die rund um die Uhr für die Unterstützung von Strafuntersuchungen verfügbar ist.
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers und «Hacking» unter Strafe zu stellen. Die Vertragsstaaten müssen zudem Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen.