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Verfahren gegen Nordafrikaner wegen Terrorfinanzierung beendetBern - Ein langjähriges Verfahren der Bundesanwaltschaft (BA) wegen Terrorismusfinanzierung hat mit einer geringfügigen Verurteilung geendet. Die ursprünglichen Ermittlungen zu einem geplanten Attentat auf eine El-Al-Maschine haben zu keinem Ergebnis geführt.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 10. März 2011 / 16:24 h
Die BA hatte im Mai 2006 die Verhaftung von sieben Nordafrikanern bekannt gegeben. Die Betroffenen wurden verdächtigt, vor allem im Raum Zürich Diebstähle durchgeführt und einen Teil ihrer Beute an eine Terrororganisation überwiesen zu haben.
Kontakt zu Zellen im Ausland Die Verhafteten sollten Kontakte zu gleichartigen Zellen in Frankreich und Spanien unterhalten haben. Weiter wurde von der BA eine Verbindung zwischen einem Mitglied der Schweizer Zelle und dem unter dem Namen «Mohamed Achraf» bekannten algerischen Terroristen hergestellt, den die Schweiz 2005 an Spanien ausgeliefert hatte. Laut der Mitteilung der BA von 2006 hatte das Ermittlungsverfahren zudem aufgezeigt, dass die Schweizer Zelle ernsthaft die Absicht gehegt habe, in der Schweiz ein Attentat gegen ein Flugzeug der israelischen Luftfahrtgesellschaft El Al durchzuführen.El-Al-Verdacht 2007 fallen gelassen Am Donnerstag hat BA-Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitgeteilt, dass im Laufe der Ermittlungen zu wenig konkrete Beweise hätten beigebracht werden können, um den Verdacht beim möglichen El-Al-Attentat zu erhärten.Ein langjähriges Verfahren endet mit einer geringfügigen Verurteilung. /
Dieser Ermittlungsansatz sei deshalb bereits 2007 fallen gelassen worden. Laut Balmer resultierte aus den Ermittlungen der BA ein Strafmandat vom vergangenen Januar, mit dem die letzte im Verfahren verbliebene Person wegen Unterstützung der nordafrikanische Groupe Salafiste pour le Prédication et le Combat (heute: Al Qaida im islamischen Maghreb) zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Kleine Geldbeträge überwiesen Der Verurteilte habe nachweislich kleinere Geldbeträge an den Finanzverantwortlichen der GSPC überwiesen und sei deshalb der Unterstützung einer kriminellen Organisation für schuldig befunden worden. Gegen den Strafbefehl sei keine Einsprache erhoben worden, womit er rechtskräftiges Urteil geworden sei. An die ausgesprochene Strafe sei die Untersuchungshaft angerechnet worden. Weiter seien dem Betroffenen Verfahrenskosten von 10'000 Franken auferlegt worden. Er sei unmittelbar nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in sein Heimatland ausgewiesen worden.
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