Die Nationalratskommission befasste sich im Rahmen der Beratungen zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes mit Solaranlagen. Dabei sprach sie sich für einen flexibleren gesetzlichen Rahmen aus. Solaranlagen sollen keiner Bewilligung bedürfen, wenn sie die übrige Dachfläche in der Höhe um höchstens 20 Zentimeter überragen. Seitlich dürfen die Anlagen das Dach nicht überragen.
Nutzen vor Ästhetik
Sind diese Bedingungen erfüllt, sollen Solaranlagen nur der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen. Die Kommission sprach sich mit 17 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Lösung aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Das Interesse an der Nutzung der Solarenergie gehe ästhetischen Anliegen vor, hält die Kommission fest.
Bürokratie wird abgebaut, damit mehr Solaranlagen gebaut werden. /


Eine Minderheit wollte weniger weit gehen. Sie beantragt dem Nationalrat, für Solaranlagen statt gar kein lediglich ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne öffentliche Auflage einzuführen.
Keine Solaranlagen an Kultur- und Naturdenkmälern
Gemäss geltendem Recht müssen in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen bewilligt werden. Nicht erlaubt sind Anlagen, die Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigen.
Der Bundesrat wollte bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes an dieser Formulierung nichts ändern. Der Ständerat sprach sich dann aber dafür aus, genauer zu definieren, was «integriert» bedeutet. Demnach müssten Solaranlagen dach-, first- und seitenbündig oder ganzflächig ins Dach integriert sein.
Weiter hat der Ständerat präzisiert, welche Bauten als Kulturdenkmäler gelten. Solaranlagen sollen an solchen Bauten erlaubt sein, wenn sie diese nicht «wesentlich» beeinträchtigen. An Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung dagegen sollen nach dem Willen des Ständerates grundsätzlich keine Solaranlagen angebracht werden dürfen.