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Sunrise verliert vor Gericht gegen SwisscomBern - Im Streit um die Preise für Kabelschächte der Swisscom hat Sunrise eine grundsätzliche Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnungsmethode rechtmässig ist. Das Urteil wirkt sich auf weitere Bereiche aus.bert / Quelle: sda / Freitag, 15. April 2011 / 12:56 h
Um die Preise für die Mitbenutzung der Kabelschächte zu berechnen, dürfen die Wiederbeschaffungskosten zu Neuwerten verwendet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, das am Freitag veröffentlicht wurde. Damit hat das Gericht eine Beschwerde von Sunrise abgeschmettert, die lediglich den Restwert der Anlagen berücksichtigt haben wollte.
Sunrise begründete dies damit, dass die Verwendung von Kosten, wie wenn man das Kanalisationsnetz heute bauen müsste, zu überhöhten Zugangspreisen führe. Denn die Swisscom habe ihre Infrastruktur bereits vor Jahrzehnten errichtet und weitgehend abgeschrieben.
Würden die Anlagen bei der Preisberechnung als neu bewertet, führe dies zu ungerechtfertigt hohen Gewinnen der Swisscom. Damit würden die alternativen Anbieter benachteiligt.
Leitungen für den Datenverkehr. /
Verwende man nur den Restwert, würden die Zugangspreise zu den Kabelschächten um rund 60 Prozent sinken. In ihrer Argumentation erhielt Sunrise Unterstützung vom Preisüberwacher: Dieser führte an, dass die Swisscom die Anlagen zu weitaus tieferen Baukosten habe errichten können, als heute anfallen würden. Trittbrettfahren verhindern Dennoch entschied das Gericht, die bisherige Berechnungsmethode (LRIC) sei zulässig. Der Bundesrat habe diese in der Fernmeldeverordnung (FDV) so festgelegt. Diese setze das Kostenniveau so an, dass auch die Swisscom-Konkurrentinnen so kalkulieren müssten, als ob sie heute eine eigene Infrastruktur zu errichten und zu erhalten hätten. Damit sollen die Zugangspreise so ausfallen, dass es für die alternativen Anbieter keinen Unterschied ausmacht, ob sie die fehlende Infrastruktur selber errichten oder bei der Swisscom dazumieten würden. Damit habe der Bundesrat verhindern wollen, dass die Konkurrentinnen nicht mehr in eigene Infrastrukturen investierten und nur noch Trittbrett fahren würden.
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