Mehrwertsteuer: Digitalisierung und Flexibilität
Ab 2025 wird die Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen für alle Unternehmen obligatorisch digital über das
ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erfolgen. Diese Umstellung erfordert, dass Unternehmen ihre Buchhaltungssysteme auf Kompatibilität prüfen und gegebenenfalls anpassen. Zudem wird es Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu CHF 5'005'000 möglich sein, die MWST jährlich abzurechnen.
Die Gesetzesänderungen 2025 bieten Chancen zur Vereinfachung und Optimierung von Prozessen. /


Eine weitere Neuerung betrifft die
Saldosteuersatzmethode, bei der nun mehr als zwei Sätze angewendet werden können, sofern die jeweiligen Tätigkeiten mindestens zehn Prozent des steuerbaren Gesamtumsatzes ausmachen.
Konkursrecht: Erhöhte Transparenz
Zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse werden die Handelsregisterämter bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten die Erneuerung der Verzichtserklärung auf eine Revisionsstelle verlangen können. Zudem werden öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge konsequent im Konkursverfahren verfolgt.
Sozialversicherungen: Anpassung der Leistungen
Im Bereich der Sozialversicherungen steigen der Grenzbetrag für geringfügige Einkommen auf CHF 2'500, die Kinderzulagen auf CHF 215 und die Ausbildungszulagen auf CHF 268. Der BVG-Koordinationsabzug wird auf CHF 26'460 und die obere Limite des Jahreslohns auf CHF 90'720 angepasst. Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag steigt auf CHF 530, und die AHV/IV-Renten werden um 2,9 Prozent erhöht.
Weitere relevante Änderungen
-
Die Möglichkeit für rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a bis zu zehn Jahre.
-
Neue Regelungen für Subventionen und Emissionsrechte.
-
Die Online-Beantragung von Erwerbsausfallentschädigungen.
Handlungsempfehlungen für KMU
-
Prüfung der Mehrwertsteuerabrechnungsmethode (jährlich oder vierteljährlich).
-
Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Buchhaltungssoftware.
-
Sicherstellung der korrekten Anpassung der Kinder- und Ausbildungszulagen.
-
Strategische Planung von Nachhol-Einzahlungen in die Säule 3a.
-
Beratung durch einen Treuhänder oder Steuerberater zur optimalen Vorbereitung.
Die Gesetzesänderungen 2025 bieten Chancen zur Vereinfachung und Optimierung von Prozessen. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den Neuerungen ermöglicht es KMU, die Veränderungen erfolgreich zu meistern.