Rupert Murdochs Medienimperium hat Klage gegen das von Jeff Bezos geförderte Unternehmen für künstliche Intelligenz,
Perplexity, erhoben. Dieser wegweisende Rechtsstreit könnte erhebliche Konsequenzen für die Zukunft der künstlichen Intelligenz sowie für die Rechte am geistigen Eigentum haben.
Dow Jones & Company, Herausgeber des Wall Street Journal, und NYP Holdings, Eigentümer der New York Post, werfen Perplexity ?massive?
Urheberrechtsverletzungen vor. Zudem wird dem Unternehmen die «illegale» Aneignung von Inhalten sowie die Verbreitung von Falschmeldungen über seine KI-gestützte Suchmaschine vorgeworfen.
Perplexity entnimmt fortwährend Inhalte von US-Medien und speist diese in eine Datenbank ein (der
«RAG-Index», was für retrieval-augmented generation index steht). Ein generatives Sprachmodell (LLM) nutzt dann diesen Index, um Inhalte umzuformulieren oder zusammenzufassen. In einigen Fällen werden sogar längere Textpassagen wörtlich wiedergegeben.
Die Kläger sehen hierin eine doppelte Verletzung des Urheberrechts: Zum einen sei es unrechtmässig, die Werke anderer in den Index zu übertragen. Zum anderen sei es ebenfalls rechtswidrig, Passagen davon wörtlich zu reproduzieren. Laut der Klageschrift erhalten Abonnenten von Perplexity Pro sogar noch häufiger die kopierten Inhalte. Der Dienst lasse sich nicht mit einer herkömmlichen Suchmaschine vergleichen, da diese Nutzer zu den jeweiligen Webseiten weiterleiten würden.
«Links überspringen»
Perplexity hingegen bewirbt seinen Service mit dem Hinweis, dass Nutzer die Hyperlinks überspringen könnten: «Skip the Links».
Perplexity soll gegen Urheber- und Markenrechte verstossen haben. /
Anstatt von Suchmaschinen auf Webseiten geleitet zu werden, was den Webseitenbetreibern Werbeeinnahmen und die Möglichkeit zum Verkauf von Abonnements einbringt, sollen Perplexity-Nutzer sich diese Umwege ersparen. Dies führt jedoch dazu, dass die Urheber Einnahmen verlieren, was sie verärgert. Ein Beispiel hierfür ist die New York Times, die kürzlich eine Unterlassungsaufforderung an Perplexity gerichtet hat.
Die Ausgaben des Sprachmodells enthalten regelmässig Verlinkungen zu den Quellen; die Künstliche Intelligenz erweckt somit zumindest den Eindruck, zu wissen, woher ihre Informationen stammen. Allerdings hat auch Perplexity mit Halluzinationen zu kämpfen: Das Sprachmodell erfindet wiederholt Inhalte, die in den angegebenen Quellen nicht vorhanden sind, und ordnet diese fälschlicherweise diesen zu. Die Kläger sind darüber verärgert und sehen darin eine Verletzung ihrer Markenrechte.
Die Klage fordert die Einleitung eines Geschworenenverfahrens und erstrebt Unterlassungsverfügungen, die Löschung der Datenbank, die Inhalte der Kläger umfasst, sowie die Beseitigung aller darauf basierenden Ausgaben von Sprachmodellen. Zudem wird ein Pauschalschadenersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro Verletzung des Urheberrechts gefordert, ebenso wie die Abschöpfung von Gewinnen und dreifacher Strafschadenersatz für erlittene Verstösse gegen das Markenrecht, zusätzlich zu den Verfahrenskosten. Das Verfahren trägt den Titel
Dow Jones et NYP Holdings v Perplexity AI und ist am Bundesgericht der Vereinigten Staaten für den südlichen Bezirk von New York unter dem Aktenzeichen 1:24-cv-07984 anhängig.
Perplexity signalisiert Umsatzbeteiligung
Auf eine Anfrage der Kläger aus dem Juli, in Gespräche über eine Lizenz einzutreten, hat Perplexity laut Klageschrift bislang keine Antwort gegeben. Im Gegensatz dazu hat sich OpenAI mit News Corp auf Lizenzzahlungen in Höhe von über einer Viertelmillion US-Dollar über einen Zeitraum von fünf Jahren geeinigt. News Corp fungiert als Muttergesellschaft von Dow Jones und der New York Post.
Perplexity arbeitet bereits mit verschiedenen Verlagen zusammen, darunter Fortune, Time und Texas Tribune sowie dem Spiegel in Deutschland und Automattic, dem Anbieter von Wordpress. Diese Verlage sollen einen nicht näher definierten Anteil an den Werbeeinnahmen von Perplexity erhalten, falls ihre Inhalte verwendet werden. Das Wall Street Journal und die New York Post werten dieses Angebot als Versuch von Perplexity, nach begangenem Unrecht einseitig unklare Bedingungen zu diktieren, was von den Verlagen zurückgewiesen wird: «Bei Verhandlungen über eine gültige Lizenz für urheberrechtlich geschütztes Material diktiert ein Rechtsbrecher seinen Opfern nicht einseitig die Bedingungen der Lizenz.»