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Sunrise und Swisscom rekurrieren gegen Preise auf der letzten MeileZürich - Sunrise und Swisscom akzeptierten die Preise für die letzte Meile nicht: Die Telekomunternehmen haben unabhängig voneinander gegen den Entscheid der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht.dyn / Quelle: sda / Montag, 7. Februar 2011 / 11:30 h
Die ComCom hat im Dezember tiefere Preise für die Benutzung der letzten Meile verfügt. Als letzte Meile werden die Kupferkabelverbindungen zwischen den Swisscom-Telefonzentralen und den Hausanschlüssen bezeichnet. Gemäss der ComCom hat die Swisscom von den Konkurrenten für die Mitbenützung der letzten Meile in den Jahren 2009 und 2010 monatlich 17.3 beziehungsweise 16.7 Fr. pro Anschluss zugute.
Dies ist weniger, als die Swisscom ursprünglich in Rechnung gestellt hat. Aus Sicht der Sunrise ist der Betrag aber immer noch nicht tief genug, wie sie am Montag bekannt gab - auch mit Blick auf den europäischen Durchschnittspreis von umgerechnet rund 13 Franken.
Ihre Beschwerde richtet sich zudem zusätzlich gegen die Durchleitungspreise von Anrufen auf das Festnetz der Swisscom (Interkonnektionspreise).
Sunrise hält den TAL-Preis für diskriminierend für den freien Markt. /
Sunrise rechnet anders Sunrise akzeptiert die Berechnungsmethode nicht, denen die Preise für die letzte Meile zugrunde liegen. Bei der aktuellen Methode wird die Infrastruktur der Swisscom zum Wiederbeschaffungswert berücksichtigt. Weil die Swisscom diese Anlagen bereits längst abgeschrieben habe, sei die Methode nicht korrekt, schreibt Sunrise: Die Beschwerdeführerin möchte lediglich den Restwert der Anlagen berücksichtigt haben, was gemäss Sunrise zu deutlich tieferen Preisen führen würde. Die ComCom argumentiert, dass sie sich bei der Berechnung an die Fernmeldeverordnung des Bundesrates halte. Die unterschiedliche Sichtweise hat bereits eine Reihe von Verfahren ausgelöst: Weitere vor dem Bundesverwaltungsgericht hängige Beschwerden richten sich gegen die ComCom-Preise für die Mitbenützung der Mietleitungen und der Kabelkanäle von Swisscom.Grundsatzentscheid in Kürze Somit muss das Bundesverwaltungsgericht klären, wie die Preise berechnet werden sollen. Dieser Grundsatzentscheid steht kurz bevor: Beim Verfahren zu den Mietleitungen sei das Urteil «in Kürze» zu erwarten, sagte ein Swisscom-Sprecher der Nachrichtenagentur SDA. Dieser Umstand hat die Swisscom veranlasst, gegen den ComCom-Entscheid vom Dezember zu rekurrieren: Swisscom wollte, dass die ComCom mit dem Entscheid zur letzten Meile zuwartet, bis das Gericht den Grundsatzentscheid gefällt hat.
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