Gemäss einer Mitgliederbefragung beobachteten 93,1 Prozent aller GastroSuisse-Mitglieder einen Umsatzrückgang seit dem 1. Mai 2010, als das Rauchverbot schweizweit in Kraft trat. Immerhin 6,9 Prozent profitierten vom Rauchverbot.
Von Hotelbetrieben mit Restaurant gaben 95,7 Prozent einen Umsatzrückgang bis 20 Prozent an (78,7 maximal 10 Prozent), wogegen mehr als 20-prozentige Einbussen von 4,2 Prozent der Betriebe gemeldet wurden (1,4 Prozent von ihnen berichteten über Einbussen von mehr als 30 Prozent).
Ähnlich sieht es bei Gasthöfen und Restaurants mit ein paar wenigen Zimmern aus: 87,3 Prozent meldeten bis 20-prozentige Einbussen (56,4 bis 10 Prozent), 12,7 Prozent gaben Umsatzrückgänge von mehr als 20 Prozent an (davon 2,7 Prozent über 30 prozentige Einbussen).
Besonders Bars betroffen
Pubs, Discos, Nachtclubs und dergleichen bekamen das Rauchverbot stärker zu spüren. Jeder zweite Betrieb dieser Kategorie gab Umsatzeinbussen von mehr als 20 Prozent an, nämlich je 24,8 Prozent zwischen 21 und 30, beziehungsweise über 30 Prozent. Bei gut 66 Prozent der Bars lagen die Einbussen bei maximal 20 Prozent.
Handkehrum berichteten aber auch 6,9 der befragten Betriebe von Umsatzanstiegen.
Die meisten Beizen klagen über Umsatzeinbussen. /


Die Zuwächse beschränkten sich jedoch in den allermeisten Fällen auf maximal 10 Prozent. Allerdings verzeichnete bei den profitierenden Diskotheken jede zweite einen Umsatzanstieg von 11 bis 20 Prozent.
«Nie mehr wie früher»
Gegen das Rauchverbot laufen die Wirte mittlerweile nicht mehr Sturm - die Gesetze gibt es nun einmal, und «Zustände wie früher kommen nicht mehr», sagte Bachmann weiter.
Die Verbote machten aber vielen Gastronomen enorm zu schaffen. Weniger Speiselokale als vielmehr Bars, Discos und dergleichen spürten starke Umsatzrückgänge. Aber auch Stammtische litten: Blieben die Leute fern, so sei dies ein «kultureller und sozialer Verlust».
Unabdingbar wäre laut Bachmann ein einheitliches Bundesgesetz, das in allen Kantonen gelte. Heute haben 15 der 26 Kantone Gesetze, welche strenger sind als das Bundesgesetz, das in den übrigen Kantonen gilt. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen.