Wie dick genau die Polster sein müssen, hat der Bundesrat in dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzesentwurf noch nicht ausdrücklich festgelegt. Die genauen Vorgaben will er auf Verordnungsebene nachliefern.
Er wird sich dabei jedoch an den Vorschlägen einer Expertenkommission orientieren, die letzten Oktober einen Bericht darüber vorlegte, wie die Schweiz die Gefahren eindämmen kann, die bei einem Konkurs der UBS oder der CS der Schweizer Volkswirtschaft drohen.
Konkret hatten die Experten vorgeschlagen, dass systemrelevante Banken künftig ihre Aktiven mit 19 Prozent Eigenmitteln absichern müssen. Der internationale Regulierungsstandard Basel III, auf dessen Eckwerte sich die internationale Gemeinschaft im September 2010 geeinigt hat, sieht dagegen 10,5 Prozent vor.
In der Schweiz dagegen sollen die systemrelevanten Grossbanken UBS und CS künftig allein 10 Prozent der Eigenmittel in «hartem» Eigenkapital halten, etwa in Form von einbezahltem Eigenkapital oder Gewinnvorträgen.
Die UBS und CS sollen das Eigenkapital erhöhen. /


Dazu sollen sie weitere 9 Prozent der Eigenmittel als Wandelkapital bilden. Im Krisenfall würden diese Pflichtwandelanleihen in Eigenkapital umgewandelt.
Bürgerliche und Banken gegen Bundesrat
Bankenvertreter, insbesondere UBS-Chef Oswald Grübel, haben die Pläne des Bundesrats, die Eigenkapitalvorschriften deutlich über das Niveau von Basel III anzuheben, zuletzt scharf kritisiert. Die Schweiz dürfe nicht vorpreschen, sagten sie und fanden Unterstützung durch die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP.
Der Bundesrat will jedoch an diesen Vorschlägen grundsätzlich nichts ändern. Den Bedenken will er dennoch Rechnung tragen, wie er am Mittwoch in einem Communiqué schreibt. So will er jährlich darüber berichten, wie sich das internationale Umfeld bezüglich Eigenmittel entwickelt.