Die Überprüfung der AKW-Sicherheit zeigte Schwachstellen bei der Lagerung und Kühlung der Brennelemente auf, wie das ENSI am Donnerstag vor den Medien in Brugg AG bekanntgab. Die Aufsichtsbehörde hatte die Prüfung als Folge der Atomkatastrophe in Japan eingeleitet. Die AKW-Betreiber mussten Berichte einreichen.
«Die festgestellten Mängel stellen keine unmittelbare Gefahr dar», sagte ENSI-Direktor Hans Wanner. Es sei keine vorsorgliche Abschaltung der Anlagen notwendig. Vieles sei gut und bestätige den hohen Stand der Sicherheit.
Schwachstelle Brennelementbecken
Bei den flusswassergekühlten AKW Mühleberg BE und Beznau AG ist die Kühlung der jeweiligen Brennelementbecken jedoch «nicht genügend vor Erdbeben und Überflutung geschützt», wie das ENSI festhielt.
Die Behörde kritisierte, dass bei Mühleberg keine Alternative zur Kühlwasserentnahme aus der Aare bestehe. Bei den AKW Gösgen SO und Leibstadt AG würden jeweils der Füllstand und die Temperatur des Brennelementbeckens nicht im Notleitstand angezeigt.
Verbesserungen bis Ende August verlangt
Um diese Mängel zu beheben, müssen die Betreiber bei der Aufsichtsbehörde bis am 31. August Verbesserungsmassnahmen einreichen. Dies gilt auch für den Schutz der Brennelementbecken vor Wasserstoffexplosionen.
Das 1972 in Betrieb genommene AKW Mühleberg. /


Das ENSI werde diese Vorschläge kritisch prüfen, hielt Wanner fest.
Als Sofortmassnahme muss bei allen AKW bis zum 1. Juni ein externes Lager bereitstehen, in dem für den Notfall zusätzliche Sicherheitsausrüstungen bereitstehen. Das hatte das ENSI bereits Mitte März verfügt.
Sicherheitsnachweise entscheidend
Die AKW-Betreiber müssen drei weitere Sicherheitsnachweise erbringen. Bis zum 30. Juni haben sie aufzuzeigen, dass sie ein Hochwasser, wie es alle 10'000 Jahre droht, bewältigen können. Nach der Prüfung dieser Unterlagen werde das ENSI entscheiden, ob ein AKW vorübergehend abgeschaltet werden müsse, sagte Wanner.
Für ein 10'000-jähriges Erdbeben müssen die Betreibern den Nachweis bis zum 31. März 2012 erbringen. Wanner sprach von «sehr engen Fristen», da diese Nachweise vor allem bei Erdbeben sehr aufwendig seien.
Die Betreiber müssen ebenfalls bis Ende März 2012 nachweisen, dass die Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Versagen der Stauanlagen im Bereich des AKW beherrschbar ist. Dies betrifft vor allem das AKW Mühleberg.