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Bundesgericht lädt Bundesrat zur Stellungnahme einLausanne - Das Bundesgericht lädt den Bundesrat ein, zu den drei Beschwerden gegen die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II von 2008 Stellung zu beziehen. Die Richter in Lausanne geben der Landesregierung für ihre Antwort Zeit bis zum 17. Juni.joge / Quelle: sda / Freitag, 13. Mai 2011 / 15:50 h
Das Schweizer Stimmvolk hatte der Unternehmenssteuerreform II 2008 knapp zugestimmt. Anfang dieses Jahres zeigte sich, dass zahlreiche Firmen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und dadurch höhere Steuerausfälle entstehen werden als erwartet.
Stimmbürger falsch informiert Geschätzt soll der Steuerausfall in den nächsten zehn Jahren bis zu sieben Milliarden Franken betragen. Bei der Abstimmung hatte der Bundesrat von Ausfällen von 84 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Millionen Franken bei den Kantonen gesprochen. Die SP-Nationalräte Margret Kiener Nellen und Daniel Jositsch erhoben Beschwerde beim Berner und beim Zürcher Regierungsrat, auf die jedoch nicht eingetreten wurde. In der Folge gelangten sie ans Bundesgericht. Sie verlangen die Aufhebung und Wiederholung der Abstimmung, weil die Stimmbürger falsch informiert worden seien.Steuerfreie Agio-Ausschüttung Eine weitere Person gelangte direkt ans Bundesgericht.Der Bundesrat hat von Ausfällen von 84 Millionen Franken beim Bund und etwa 850 Millionen Franken bei den Kantonen gesprochen. /
Dieses hat dem Bundesrat mit Brief vom 12. Mai nun eine Frist bis zum 17. Juni gestellt, zu den Beschwerden Stellung zu nehmen. Gemäss dem Schreiben wird das Gericht entscheiden, «ob und gegebenenfalls wie nachträglicher Rechtsschutz gewährt werden kann». Hängig sind beim Bundesrat selber noch zwei Gesuche um Wiedererwägung der Erwahrung der Abstimmung von 2008. Der Nationalrat hatte Mitte April Anträge der Linken abgelehnt, Korrekturen an der Unternehmenssteuerreform II vorzunehmen. Die Steuerausfälle entstehen, weil Aktiengesellschaften seit Anfang 2011 das Recht haben, sogenanntes Agio-Kapital steuerfrei an die Aktionäre auszuzahlen. Damit werden Aktionäre steuerfrei am Gewinn beteiligt, anstatt steuerpflichtige Dividenden zu erhalten.
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