Dabei geht es konkret um die EU-Unionsbürgerrichtlinie (Gesetz), die seit 2004 die Einreise und den Aufenthalt der Unionsbürger innerhalb der EU regelt. Die EU wünschte sich, dass die Schweiz diese Richtlinie übernimmt.
Das hätte vor allem ausländerrechtliche Anpassungen zur Folge gehabt. Unter anderem wären die Ausdehnung des Familiennachzugs oder die Regelungen des Aufenthalts bezüglich registrierter Partnerschaften und im Scheidungsfall betroffen gewesen.
Die Schweiz verzichtet auf Verhandlungen. /


Zudem hätten zusätzliche Personengruppen die Möglichkeit bekommen, Sozialhilfe zu beziehen.
Der Bundesrat habe am letzten Freitag entschieden, auf «die Aufnahme von Verhandlungen für eine Revision von Anhang I des Personenfreizügigkeitsabkommens zu verzichten», sagte Mario Gattiker, Delegationsleiter und Vizedirektor des Bundesamtes für Migration, vor Schweizer Medienvertretern in Brüssel.
Das sei der EU-Delegation nun mitgeteilt worden. Die Schweiz habe keine Verpflichtung, den Anhang I zu revidieren. Das sei ein souveräner Entscheid des Bundesrates, «auch eingedenk des momentanen europapolitischen Umfelds», sagte Gattiker weiter.