|
||||||
|
||||||
|
|
Migranten aus Afghanistan dürfen bleibenBern - Laut Bundesverwaltungsgericht hat sich die Situation in Afghanistan in den letzten Jahren so verschlechtert, dass die Wegweisung erfolgloser Asylbewerber weitgehend unzumutbar ist. Eine Ausnahme kann nach Ansicht des Gerichts allenfalls für Grossstädte gelten.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 23. Juni 2011 / 13:54 h
Die letzte massgebende Einschätzung der Lage in Afghanistan stammt von 2006 von der damals zuständigen Asylrekurskommission, die mittlerweile im Bundesverwaltungsgericht aufgegangen ist. Die Richter in Bern haben nun eine neue Standortbestimmung vorgenommen.
Existenzbedrohende Situation Demnach hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan in den letzten Jahren über alle Regionen hinweg, inklusive der urbanen Zentren und der Hauptstadt Kabul, ständig verschlechtert. In Afghanistan herrsche Krieg. Im humanitären Bereich sei die Lage vorab in den ländlichen Gebieten schlimm. In den Städten sei die Situation zwar besser, allerdings sei die medizinische Versorgung auch dort oft nicht gewährleistet. Allgemein seien die Sicherheitslage und die humanitäre Situation in Afghanistan derart schlecht, dass für potenzielle Rückkehrer von einer existenzbedrohenden Situation auszugehen sei.Flüchtlingshilfe erfreut Eine Ausnahme könne allenfalls in den Grossstädten gelten.Die Situation in Afghanistan ist nicht zumutbar. /
In der Hauptstadt Kabul sei die Sicherheitslage weniger bedrohlich als in den anderen Landesteilen, und die humanitäre Situation sei im Vergleich zu den übrigen Gebieten weniger dramatisch. Eine Rückkehr nach Kabul könne für abgewiesene Asylbewerber deshalb allenfalls zumutbar sein. Allerdings nur unter begünstigenden Umständen, wenn die betroffene Person etwa bei guter Gesundheit sei und in Kabul auf ein tragfähiges soziales Netz zurückgreifen könne. Ob dies auch für die beiden Grossstädte Mazar-i-Sharif und Herat gilt, wird im Urteil offen gelassen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst in einer Medienmitteilung vom Donnerstag den «überfälligen» Entscheid der Richter in Bern. Vorläufige Aufnahme Die SFH halte jedoch angesichts der schlechten Sicherheitslage und der andauernden humanitären Notsituation auch die Wegweisung nach Kabul und in andere Grossstädte für unzumutbar. Im konkreten Fall hat das Gericht die vom Bundesamt für Migration verfügte Wegweisung eines Mannes aus der südwestlichen Provinz Daikundi aufgehoben. Der Afghane kann damit vorläufig in der Schweiz bleiben.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|