Künftig sollen die Konsumenten unabhängig von ihrem einheimischen Mobilfunkanbieter einen weiteren Anbieter für die Verbindungen im EU-Ausland wählen können, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Dabei wäre weder ein Wechsel der Handynummer noch der SIM-Karte nötig.
Das entsprechende Gesetz soll Mitte 2014 in Kraft treten. Die zuständige Kommissarin Neelie Kroes will damit den Wettbewerb im Markt verstärken.
Zusätzlich will die Kommission mittels einer Verordnung die Preisobergrenzen sowohl für Roaming als auch für Dienstleistungen im Inland tiefer ansetzen. Es gelten zwar bereits seit 2007 Preisgrenzen für Gespräche und SMS, die Gebühren halten sich aber am oberen Limit.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen will die Kommission erreichen, dass bis 2015 die grenzüberschreitende Handy-Nutzung in der EU nicht teurer ist als im Inland. Der Verordnung müssen noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen.
Nicht die Obergrenze, sondern die teuren Verbindungskosten müssen angepasst werden. /

Schweiz mit hohen Roaming-Gebühren
In der Schweiz liegen die Roaming-Gebühren deutlich über jenen in der EU. Gemäss dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bezahlten Schweizer Kunden im vergangenen Jahr bei ausgehenden Anrufen durchschnittlich 80 Prozent, bei eingehenden Anrufen 115 Prozent mehr als Konsumenten in der EU.
Die hohen Roaming-Gebühren haben in der Vergangenheit immer wieder für Kritik an den Schweizer Telekomanbietern gesorgt. Sowohl Sunrise als auch Swisscom haben vor kurzem Kostenlimiten fürs Surfen im Internet eingeführt.
Diese bewirken, dass die Internetnutzung automatisch gesperrt wird, sobald ein bestimmter Betrag erreicht wird. Die Obergrenze kann individuell angepasst werden. So können Kunden extrem hohe Rechnungen vermeiden. Auch Orange plant die Einführung einer Kostenlimite.