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Kritik an Aargauer Behörden im Fall LucieAarau - Die Untersuchung zur Rolle der Aargauer Strafvollzugsbehörde und der Bewährungshilfe im Tötungsdelikt Lucie steht vor dem Abschluss. Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige der Eltern des im März 2009 getöteten Au-Pair-Mädchens.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 13. Juli 2011 / 11:25 h
Die Eltern hatten den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod von Lucie mitverantwortlich gewesen seien. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung.
Die 16-jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger, vorbestrafter Schweizer hatte die Freiburgerin unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und getötet.
Das Obergericht hatte die Untersuchung dem ehemaligen Präsidenten des Berner Obergerichts, Ueli Hofer, anvertraut. Dieser rechnet für den Herbst mit einem Abschluss des Vorverfahrens, wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.
Einstellung, Strafbefehl oder Anklage Nach dem Abschluss könne das Verfahren entweder eingestellt, ein Strafbefehl ausgesprochen oder Anklage erhoben werden, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Eine allfällige Einstellung oder ein Strafbefehl könnten angefochten werden. Während der Untersuchung seien verschiedene Auskunftspersonen und sachverständige Zeugen befragt worden.Nicole und Roland Trezzini, Eltern der ermordeten Lucie. /
Zudem wurden Akten beigezogen. Wieviele Personen beschuldigt werden, gab Umbricht nicht bekannt, um keine Rückschlüsse zuzulassen. Es seien jedoch mehrere Personen. Derzeit können alle Parteien in die Verfahrensakten einsehen. Danach werden noch weitere sachverständige Zeugen befragt. Die Parteien können Beweisergänzungsanträge stellen. Kritik an Aargauer Behörden Die Untersuchung der Rolle der Aargauer Behörden war im Jahr 2010 ins Stocken geraten. Dem eingesetzten ausserordentlichen Untersuchungsrichter - ein Aargauer Anwalt - wurde Verschleppung des Verfahrens vorgeworfen. Dieser gab die Aufgabe ab, nachdem der Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann seine Absetzung gefordert hatte. Eine von der Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung hatte bereits 2009 Schwachstellen im Straf- und Massnahmenvollzug aufgezeigt. Sie stellte jedoch keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden fest.
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