Die Gutachter stützten sich dabei auf Untersuchungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO), welche in 40 der 47 Mitgliedstaaten die diesbezüglichen Regeln unter die Lupe nahm.
Aus diesen Länderprüfungen ging hervor, dass es nur in der Schweiz und Schweden keine gesetzliche Regelung gibt. In Schweden müssen die im Parlament vertretenen Parteien allerdings aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung ihre Einkünfte offenlegen.
Nur Tessin und Genf mit Regeln
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keine gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung. Einzig die Kantone Tessin und Genf hätten - wenn auch lediglich ansatzweise - entsprechende Regeln erlassen.
Im Tessin müssen die Parteien der Staatskanzlei alle Spenden über 10'000 Franken melden.
Die Gutachter nahmen die gesetzliche Regelung unter die Lupe. /


Für Wahlkandidaten sowie Initiativ- und Referendumskomitees gilt die Meldepflicht bereits für Spenden ab 5000 Franken.
In Genf müssen alle Parteien, Vereine oder Gruppen, die an Wahlen teilnehmen, jährlich ihre Spendenliste der kantonalen Finanzinspektion vorlegen.
Keine Mehrheit in den Räten
Die Parteienfinanzierung ist auch in der Schweiz immer wieder ein Thema. Der Bundesrat wollte die Parteien etwa im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung zu mehr Transparenz verpflichten. Die eidgenössischen Räte wiesen die Regeln jedoch zurück.
Viele parlamentarische Vorstösse zum Thema - die ebenfalls bislang nie eine Mehrheit fanden - werden auch mit der Forderung nach «gleich langen Spiessen» begründet. Nach Ansicht des Bundesrats gibt es aber keinen Beweis für eine Korrelation zwischen dem Abstimmungsresultat und den in den Kampagnen eingesetzten Geldern.